26.05.2010

Anfrage - Wolf ins Jagdrecht?

Schreiben vom 26.5.2010 an den sächsischen Landwirtschafts- und Umweltminister Frank Kupfer (CDU), Frank.Kupfer.MdL@t-online.de :

Sehr geehrter Herr Minister Kupfer,

der Presse ist zu entnehmen, dass Sie in Erwägung ziehen der Forderung des LJV Sachsen nachzukommen und den Wolf unter den "Schutz des Jagdrechts" zu nehmen. Als "Gegenleistung" erwarten Sie eine "Mitwirkung am Monitoring und an der Begutachtung von Wildtierrissen" und einen finanziellen Beitrag für Projekte zum Schutz der Wölfe.

Mal davon ausgehend, dass ein finanzieller Beitrag aus den Jagdabgaben eher unter dem Label "Peanuts" laufen würde und Monitoring und Begutachtung von Wildtierrissen leicht auf andere Art gewährleistet werden kann - wenn die Jäger denn partout nicht dazu beitragen wollen, wenn ihrer Forderung den Wolf ins Jagdrecht zu übernemen nicht entsprochen wird - was sind Beweggründe Ihres Ministeriums, den Wolf nicht ausschließlich dem Naturschutzrecht zu überlassen? Bayern macht vor, dass es auch ohne Jagdrecht geht. Dem Wolf geht's dadurch nicht schlechter ... und den Menschen der Region auch nicht. Die einzigen, die sich davon einen vermeintlichen Vorteil erhoffen, sind die Jäger Ihres Landesjagdverbandes.

Sind Sie ein Getriebener Ihres Landesjagdverbandes? Es könnte leicht dieser Eindruck entstehen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Ihr Bundesland erhebliche Steuermittel für die Jagd aufwendet, um die Anzahl von derzeit ca. 27,000 getöteten Füchsen pro Jahr in Sachsen zu erhöhen.

Ich wäre Ihnen dankbar für eine stichhaltige Argumentation, die dafür spricht, den Wolf nicht weiterhin ausschließlich dem Naturschutzrecht zu unterstellen. Die Beantwortung dieser Frage wird mit Spannung auch von Bürgern ohne Wohnsitz in Sachsen erwartet.

Mit freundlichen Grüßen Lovis Kauertz

24.05.2010

Kommentar zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz

Chance verpasst - Das neue Landesjagdgesetz

Unser Jagdrecht besteht als Rahmengesetz des Bundes seit 1976. Es geht in seinen Grundzügen noch heute auf das von Hitlers Reichsjägermeister Hermann Göring erlassene Reichsjagdgesetz zurück. Die Föderalismusreform von 2006 eröffnet den Ländern die Möglichkeit, das Jagdrecht weitgehend selbst zu gestalten. Der politische Wille allerdings, in das jagdliche Brauchtum einzugreifen und ein Gesetz auf den Weg zu bringen, welches den veränderten Bedingungen des 21. Jahrhunderts, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem modernen Tier- und Artenschutz gerecht wird, fehlt. Insbesondere im Hinblick auf den Tierschutz, der in Deutschland mittlerweile Verfassungsrang hat, ist die Vorlage der Novelle des Landesjagdgesetzes eine Alibiveranstaltung.

Feldhase, Lepus europaeus

So soll die Nachsuche nach verletzten Tieren (z.B. Verkehrsunfall, Fehlschuss) künftig nicht mehr an den Grenzen des Jagdreviers enden. Auch sollen künftig Personen, die nicht im Auftrag des Jagdpächters oder von Behörden ein verletztes Wildtier auffinden, dieses versorgen bzw. zum Tierarzt bringen können. Ich frage mich, warum diese Selbstverständlichkeiten als Meilensteine des Tierschutzes hervorgehoben werden. Hunde und Katzen dürfen nur noch getötet werden, soweit sie erkennbar wildern und andere Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht greifen. Und in wessen Ermessen liegt es, ob die Katze maust oder nicht?

Signifikante Änderungen und Verbesserungen zugunsten des Tierschutzes bleiben wider besseres Wissen und wohl aus Furcht vor der Konfrontation auf der Strecke. So wird in Rheinland-Pfalz, wie auch in anderen Ländern weiterhin die Jagd mit so genannten Lebendfallen und mit Totschlagfallen erlaubt sein. Wohl wissend, dass ein großer Teil der darin gefangenen Tiere unter Qualen verendet. Wohl wissend, dass die Zahl der Fehlfänge (Tiere, für welche die Fallen nicht vorgesehen sind) sehr hoch ist und wohl wissend, dass es unter ökologischen Aspekten keinen vernünftigen Grund gibt, in diesem Ausmaß und ohne jegliche Kontrollinstanz hauptsächlich unseren Beutegreifern (Fuchs, Dachs, Marder, Iltis u.a) nachzustellen. Wissenschaftliche Untersuchungen und Aussagen renommierter Wissenschaftler (Prof. Dr. Josef H. Reichholf, München, Prof. Dr. Carlo Consiglio, Rom, u.a.) belegen seit Jahren, dass es weder unter Arten- noch unter Seuchenschutzaspekten und auch nicht im Hinblick auf die Bestandregulierung erforderlich ist, diese Tierarten zu töten.

Nach wie vor wird es in Eifel, Westerwald, Hunsrück und Rheinhessen möglich sein, Zuchtfasane, deren ursprünglicher Lebensraum in Mittelasien liegt, zum Zweck der anschließenden Bejagung auszusetzen. Die Nilgans, eine seit langem in Europa heimische Art wird - weil sie ein Artenimmigrant ist? - dem Jagdrecht unterstellt. Die in der Roten Liste als stark gefährdet aufgeführten Rebhühner dürfen weiterhin bejagt werden. Eine klare Linie, welche mehr als das Wohl der Jägerschaft im Sinn hat, ist hier nicht ersichtlich.

Der Fuchs ist unser größter Beutegreifer und leistet als Gesundheitspolizei wichtige Dienste, in dem er vorzugsweise kranke und verendete Tiere frisst. Doch für unseren Naturhaushalt noch wichtiger ist seine Spezialisierung auf Nager, wie z.B. Mäuse und Ratten. Der Fuchs ist ein perfekter Jäger und hat sich auf die Erbeutung von Nagetieren spezialisiert. Füchse unterstützen deshalb unsere Landnutzer, vor allem Waldbesitzer, dabei, Fraßschäden durch Waldmäuse an jungen Waldbäumen zu vermeiden. Die Einwirkungen von Füchsen auf Bodenbrüter werden, wenn man das bevorzugte Nahrungsspektrum berücksichtigt, oft überbewertet. Die Tollwut wurde nicht durch die Jagd auf den Fuchs sondern durch das Auslegen von Impfködern besiegt und auch der Fuchsbandwurm kann als Argument für die Bejagung nicht herhalten. Auch hat die Vergangenheit gezeigt, dass eine Bestandsregulierung durch den Eingriff Jagd nicht funktioniert. Der Fuchs hat ein ausgeklügeltes Sozialsystem, welches eine wirkungsvolle Bestandsregulierung gewährleistet. Auch findet keine Verwertung von Füchsen (z.B. als Pelzlieferant) statt, vielmehr werden sie verscharrt oder der Tierkörperverwertungsanstalt zugeführt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum der Fuchs überhaupt bejagt wird oder ihm nicht wie z.B. im Saarland zumindest eine Schonzeit eingeräumt wird.

Mit dem vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes hält Ministerin Conrad (SPD) wie sie selbst es ausdrückt an "Grundsätzen und Traditionen" fest. Doch die Zeit hat sich weiterentwickelt, der Bürger ist aufgeklärter als noch vor wenigen Jahrzehnten, wir haben ein Grundgesetz, welches den Schutz des Tieres als Staatsziel erklärt. Die Jagd von heute ist die Jagd von gestern.

Lesen Sie auch meine Stellungnahme zur Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes

18.05.2010

Bündnis90/Die Grünen zur Fuchsohrprämie in Sachsen

Antwort von Bündnis90/Die Grünen vom 18.05.2010 auf mein Schreiben vom 9.5.2010 hinsichtlich der Vergabe von Prämien für abgeschnittenen Fuchsohren durch das Land Sachsen (CDU):

Sehr geehrter Herr Kauertz,
vielen Dank für Ihre Email, in der Sie uns auf die sehr fragwürdige Vergabe von Fuchsohrprämien in Sachsen hinweisen.

Wir Grünen teilen Ihre Auffassung: Das seit Jahrzehnten nahezu unveränderte deutsche Jagdrecht bedarf dringend einer Modernisierung. Dieser Herausforderung wollen wir uns stellen. Das Bundesjagdgesetz hat sich nicht bewährt, sondern ist anachronistisch geworden, seine Regelungen sind weder auf der Höhe der Zeit, noch finden sie Akzeptanz in der Gesellschaft. Allerdings hat der Bundestag hierbei nur eine gesetzgeberische Rahmenkompetenz. Die entscheiden­den Umsetzungsgesetze fallen unter Landesrecht.

Jägerinnen und Jäger sollen einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Naturschutz leisten. Die Jagd muss sich aber an ökologischen Notwendigkeiten und an den Bedürfnis­sen des Tierschutzes, der das Tier als leidensfähiges Mitgeschöpf akzeptiert, orien­tieren. Tierschutzwidrige Jagdpraktiken sind überholt und widersprechen dem hohen Stellenwert, den der Tierschutz heute in Grundgesetz und öffentlichem Bewusstsein einnimmt. Das zeigen auch die zahlreichen Protestschreiben, die uns angesichts der „Fuchsohrprämien“ in Sachsen erreichten.

Wir lehnen die in Sachsen praktizierte Vergabe von „Fuchsohrprämien“ ausdrücklich ab. Diese sind in keiner Weise zielführend und widersprechen dem ethischen Tierschutz. Außerdem bergen solche Regelungen die Gefahr, dass es dadurch zu gravierenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommen kann, wenn möglicherweise den Tieren bei lebendigem Leib die Ohren abgeschnitten werden.

Wir appellieren an die sächsische Landesregierung, sich nicht weiter zur Lobby der Jäger zu machen, sondern ihr Jagdrecht nachhaltig zu modernisieren und endlich dem Tier- und Naturschutz Rechnung zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen, C. Ilawa, Info-Service der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

16.05.2010

Tollwut ist kein Argument für die Fuchsjagd

Jahrelang waren Jäger und Politik der Ansicht, dass die Tollwut, die durch den Fuchs übertragen werden kann, nur durch die Jagd und damit die Dezimierung der Fuchsbestände erfolgreich zu bekämpfen sei. Das war ein großer Irrtum, in dessen Folge Millionen von Füchsen getötet wurden und immer noch getötet werden. Noch heute hat der Fuchs in den allerwenigsten Bundesländern überhaupt eine Schonzeit. Im Jagdjahr 2008/2009 wurden offiziell 553.945 in Deutschland getötet (Quelle: Deutscher Jagdschutzverband).

Selbst die vom ehemaligen Landwirtschaftsminister Josef Ertl (FDP) 1970 angeordnete großflächige Dezimierung von Füchsen (die u.a. durch die Vergasung von ganzen Fuchsfamilien in ihrem Bauten stattfand) hat auf mittlere Sicht weder eine signifikante Reduzierung der Fuchspopulation gebracht noch ist dadurch die Tollwut eingedämmt worden. Vielmehr hat sich mit der Intensivierung der Jagd auf den Fuchs die Tollwut noch stärker ausgebreitet.

In den 1980iger Jahren befand man schließlich in der renommierten Schweizerischen Tollwutzentrale in Bern, Fuchsjagd sei kein adäquates Mittel zur Tollwutbekämpfung, weil eine großflächige Reduktion von Füchsen nicht möglich sei. Das bestätigen auch renommierte Wissenschaftler wie Oxford-Professor David Macdonald und der Biologe Dr. Erik Zimen († 19. Mai 2003). Erst durch die breitflächige Anwendung von Impfködern gegen die Tollwut konnte diese ausgemerzt werden. Am 7.8.2008 meldete die Ärzte Zeitung, dass Deutschland nach den Kriterien der "Weltorganisation für Tiergesundheit" als tollwutfrei gilt (siehe auch Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums)

15.05.2010

Fuchs keine ernsthafte Gefahr für Bodenbrüter

Aus einer Pressemitteilung des Saarländischen Umweltministeriums (Dr. Simone Peter, Bündnis90/Die Grünen) aus Q1/2010: Der Fuchs ist unser größtes Raubtier und leistet als Gesundheitspolizei wichtige Dienste, in dem er vorzugsweise kranke und verendete Tiere frisst. Doch für unseren Naturhaushalt noch wichtiger ist seine Spezialisierung auf Nager, wie z.B. Mäuse und Ratten. Fuchs, Wildkatze und Mäusebussard sind perfekte Jäger und haben sich auf die Erbeutung von Nagetieren spezialisiert. Füchse unterstützen deshalb unsere Landnutzer, vor allem Waldbesitzer, dabei, Fraßschäden durch Waldmäuse an jungen Waldbäumen zu vermeiden.


Die Einwirkungen von Füchsen auf Bodenbrüter werden, wenn man das bevorzugte Nahrungsspektrum berücksichtigt, oft überbewertet. Mittlerweile ist bekannt, dass klimatische Rahmenbedingungen, intensive Formen der Landwirtschaft und hohe Wildschweinbestände einen Aderlass bei Bodenbrütern und sogenanntem Niederwild (z.B. Hase, Fasan, Rebhuhn) zur Folge haben, der weit über dem liegt, was unseren Füchsen als spezialisierte Mäusejäger zugeschrieben wird.

JagdAberFair: Das Saarland hat als eines der ersten Bundesländer eine wenngleich kurze Schonzeit (16.2. - 15.8.) für Füchse eingeführt.

14.05.2010

Der Kormoran ist kein Jagdkonkurrent für die Fischerei

Der Kormoran (Lat. Phalacrocorax carbo) ist gemäß den Artikeln 2, 5 und 6 der EG-Vogelschutzrichtlinie generell geschützt. Die Population des Kormorans darf somit durch Abschussgenehmigungen nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Ausnahmen von diesem generellen Schutz sind nur gemäß Artikel 9 der Richtlinie „zur Abwendung erheblicher Schäden an Fischereigebieten und Gewässern“ zulässig. Als regelmäßig auftretende Zugvogelart ist der Kormoran zudem in seinen Brut-, Rast- und Überwinterungsgebieten zu schützen, insbesondere in den Feuchtgebieten internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete; Artikel 4, 2 der EG- Vogelschutzrichtlinie). (Quelle: NABU WebSite)

Fischer betrachten den Kormoran als Jagdkonkurrenten nach Edelfischen. Tatsächlich fressen Kormorane aber nur wenige Edelfische, vielmehr ernähren Sie sich von wirtschaftlich unbedeutenden "Weißfischen". Gemäß NABU wurde dies durch wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen von Speiballen (Ausscheidungen aus dem Magen) nachgewiesen.

Wissenschaftlichen Untersuchungen in Bayern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und in der Schweiz, weisen nach, dass in natürlichen Gewässern (große Binnenseen, Flüsse, Küstengewässer), wo sich die weitaus meisten Kormorane aufhalten und Nahrung suchen, keine nennenswerten, geschweige denn erhebliche Schäden auftreten. Abgesehen von punktuellen Ausnahmesituationen an kleinen Fließgewässern gibt es auch keine wissenschaftlich belegten Nachweise darüber, wie und in welchem Umfang Kormorane das Vorkommen von Fischarten oder gar seltenen Fischarten beeinflussen. Im Gegensatz dazu wurde bei vielen der zitierten Untersuchungen ein paralleles Anwachsen von Kormoran- und Weißfischbeständen festgestellt. Rückgänge von Fischbeständen und Gefährdung einzelner Fischarten waren und sind dagegen primär auf Gewässerverschmutzung und -verbauung zurückzuführen (Quelle: NABU WebSite)

09.05.2010

Prämie für abgeschnittene Fuchsohren in Sachsen

Schon von einiger Zeit habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Landesregierung Sachsen unter Stansilaw Tillich (CDU) Jägern ein besonderer Anreiz zur Fuchsjagd gegeben wird: € 20 aus dem Steuersäckel für jedes Paar abgeschnittene Fuchsohren. Bei ca. 30.000 getöteten Füchsen in Sachsen wäre das ein Betrag von € 600.000,-. Nachfolgend mein Schreiben vom 8. Mai 2010 per email an ministerpraesident@sk.sachsen.de , weitere Politiker, an Tier- und Naturschutzorganisationen und an Rundfunk und Presse (auf Wunsch werden email-Adressen gerne zur Verfügung gestellt).

Sachsen:
€ 20 für die Ohren!
"Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Tillich!
In Ihrem Auftrag beantwortet das Bürgerbüro der Staatskanzlei Sachsen mit einem Standardschreiben die besorgten Proteste hinsichtlich einer Prämie für abgeschnittenen Fuchsohren von Menschen aus ganz Deutschland. Dieser ausgesprochen unethische Aufruf, eine heimische Tierart ohne vernünftigen Grund zu dezimieren und eine Prämie für abgeschnittene Ohren zu zahlen, wird in diesem Schreiben mit etlichen falschen, fadenscheinigen und wissenschaftlich lange widerlegten Argumenten gerechtfertigt.

Gefahr der Übertragung des Fuchsbandwurmes auf den Menschen - Eine Gefahr der Ansteckung des Menschen wurde durch die Wissenschaft eingehend untersucht. Die Panikmache durch Politik und Jagd ist vollkommen unbegründet. In ganz Deutschland gibt es gem. Robert-Koch-Institut im Jahr im Durchschnitt weniger als 20 Ansteckungsfälle, viele davon bei Jägern oder Förstern. Die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen beweisen, dass eine ernstzunehmende Gefahr für den Menschen vom Fuchsbandwurm nicht ausgeht. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit für das Töten von jährlich über 27.000 Füchsen, allein in Sachsen? Und warum setzen Sie nicht Entwurmungsköder ein? Das kann den Wurmbefall gemäß wissenschaftlicher Untersuchungen auf nahezu 0 % reduzieren.

Tradition - Auch die Sklaverei hatte Tradition - aber die Menschen haben sich weiterentwickelt und die Sklaverei abgeschafft. Spätestens mit der Definition des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz sollte auch Ihr Ministerium verstanden haben, dass man Tiere nicht ohne vernünftigen Grund tötet oder zur Massentötung anstiftet.

Ohne Fuchsprämie keine toten Füchse - Jäger benötigen keinen weiteren Anreiz, Füchse zu erlegen. Ein Großteil der Jäger - sicherlich nicht alle - sind reine Lust-Töter, es wird geschossen, was vor die Flinte kommt. Und das gilt für die meisten Beutegreifer in Ihrem Land ohne Schonzeit!

Der Fuchsbestand könne sich aufgrund fehlender natürlicher Feinde nicht selbst regulieren - Eine Ursache der angeblichen Überpopulation von Füchsen in Sachsen ist die Jagd selbst. Durch die Jagd werden die Sozialgefüge der ansonsten monogam lebenden Tiere geradewegs zerschossen. Damit wird nicht nur die ansonsten funktionierende Bestandsregulation unter Füchsen signifikant gestört, auch führt es z.B. durch häufigere Sexualkontakte zu einer stärkeren Verbreitung von Krankheiten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich selbst mit drastischen Maßnahmen die Fuchspopulation nicht reduzieren lässt. Niemand kann die Bestanddichte besser regulieren als die Füchse selbst. Stellen Sie die Jagd auf Füchse ein, denn was Sie da machen, hat weder Hand noch Fuß - es dient allein der Mordlust einer Minderheit von Jägern. Und sie erreichen genau das Gegenteil dessen, was sie erreichen wollen - eine Steigen der Fuchspopulation, die Ausbreitung von Krankheiten.

der Fuchs würde den Bestand von Hasen und Dachsen und anderem Niederwild schädigen und er müsse aus Tierschutzgründen und um des biologischen Gleichgewichts Willen (7) gezielt bejagt werden - Der Fuchs ist keine Gefahr für den Bestand des Niederwilds. Wissenschaftlich Untersuchungen beweisen, dass der Fuchs die Bestände von Niederwild kaum schädigt, aber bis zu 60 % die Bestände von Mäusen und anderen Nagern. In seinem natürlichen Verbreitungsgebiet war der Fuchs nie die Ursache für die Gefährdung einer Tierart. Vielmehr trägt er zu einem gesunden biologischen Gleichgewicht bei, indem er Aas entsorgt und kranke und geschwächte Tiere zur Beute hat.

Der Fuchs müsse aus Tierschutzgründen bejagt werden. Wenn Sie in Sachsen dem Tierschutz gerecht werden wollen, sollten Sie sich um kompetente Mitarbeiter bemühen, die Jagd abschaffen und ein Lebensraumprogramm für Wildtiere einrichten. Das wäre tierschutzgerecht und wahrscheinlich billiger für den Steuerzahler als der derzeit durch die Jagd angerichtete volkswirtschaftliche Schaden."

Alles über Füchse erfahren Sie hier

08.05.2010

Landtagswahl in NRW

Erfahren Sie, welchen Stellenwert "Tierschutz" im Wahlprogramm der Parteien in NRW hat. Die Albert-Schweitzer-Stiftung für unser Mitwelt hat die Kontrahenten befragt.
Wussten Sie, dass Sie einen wesentlich höheren Einfluss auf den Ausgang der Wahl haben, wenn Sie das Kriterium "Tierschutz im Wahlprogramm" als Entscheidungskriterium für die Wahl zum Beispiel dem Kriterium "Sozialpolitik" vorziehen? Hier die Modellrechnung:

Wähler: 11 Millionen (geschätzt)
Wähler mit Entscheidungskriterium Sozialpolitik: 5 Millionen (Annahme)
Wähler mit Entscheidungskriterium Tierschutz: 500.000 (Annahme)

100.000 Wähler, die sich für den Tierschutz stark machen beeinflussen die Stärkung des Tierschutzes mit 20%-Punkten, bei der Sozialpolitik sind es nur 2%-Punkte. Hinzu kommt, dass die 20%-Punkte der Tierfreunde vorwiegend kleineren Parteien zugute kommen und vornehmlich den großen Parteien fehlen. Wenn z.B. CDU und SPD insgesamt 100.000 Stimmen fehlen, weil diese wegen des Tierschutzes an eine kleine Partei gegangen sind, wirkt sich das in etwas wie folgt aus:
Bei angenommen 9 Mio Stimmen für CDU und SPD verlieren diese Parteien insgesamt 1,11%. Eine Partei wie Bündnis 90/Die Grünen (bei angenommen 880.000 Stimmen) würden beim gleichen Stimmenzuwachs ein Plus von 11,4% haben!
Unter Koalitionsgesichtspunkten würde dem Tierschutz in NRW wohl am besten mit einer Stärkung der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" gedient sein. Machen Sie sich selbst ein Bild.

07.05.2010

Nilgans ins Jagdrecht Rheinland-Pfalz

Abb: Nilgans (Alopochen aegyptiacus) soll in Rheinland-Pfalz ins Jagdrecht übernommen werden (Gesetzentwurf von Ministerin Conrad (SPD) von 2009). Ist zwar schon Jahrzehnte in Mitteleuropa ansässig, aber stammt aus Nordafrika ... und ist - von wem auch immer - unerwünscht. Könnte sich ja in das Erbgut heimischer Gänse vermischen. Bei uns Menschen nennt man das Integration. Das Anliegen wird durch den "Naturschutzverband" "Deutscher Jagdschutzverband" (DJV) begrüßt.

05.05.2010

Grundthesen zur Jagd

Insgesamt 35 Organsationen und Initiativen haben sich auf Initiative von pro iure animalis zusammensgeschlossen und ein gemeinsames Thesenpapier zur Jagd erarbeitet und veröffentlicht.

30.04.2010

Was Jäger verschweigen

"Was Jäger verschweigen" - ein lesenswertes Buch von F. Werner, hier zum kostenlosen Download.
Themen:
  • Die Jagd früher und heute
  • Wildbestandsregulierung durch Jagd ?
  • Durch die Jagd wird das Wild scheu gemacht
  • Regulation der Wildbestände ohne Jagd
  • Wildschäden und Seuchen
  • Folgen der Hobby-Jagd.
  • Die Hobby-Jagd und der Naturschutz
  • Tierquälerei im Zusammenhang mit der Jagd
  • Benachteiligungen der Bevölkerung durch die Jagd
  • Verfilzung der Jägerschaft mit Politik und Behörden
  • Grundstückseigentümer und ihr Jagdrecht
  • Was man als Einzelner gegen derzeitige Missstände tun kann.
  • Sind Tiere Gefühlswesen wie wir Menschen
  • Als Mensch in der Verantwortung.
Bild: www.andersfotografiert.com

25.04.2010

Waidgerechtigkeit, Schreiben an die Opposition im Landtag RLP

Jäger und Gesetz berufen sich immer auf die sogenannte "Waidgerechtigkeit". Eine juristisch einwandfreie Definition, die im Zweifelsfall herangezogen werden kann, gibt es nicht. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes bitte ich FDP und CDU den Begriff "Waidgerechtigkeit" zu hinterfragen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Begründung zum Gesetzentwurf Landesjagdgesetz sagt Frau Ministerin Conrad u.a.: Die Pflicht zur Waidgerechtigkeit und Hege sind wesentliche Elemente des Jagdrechts. Fragen Sie in der nächsten Lesung des Gesetzes die Ministerin doch bitte mal, was sie unter Waidgerechtigkeit versteht, vor allen Dingen, wo das juristisch einwandfrei definiert ist (... und warum nicht im Jagdgesetz), wer waidgerechtes Verhalten kontrolliert, welche realistischen juristischen Möglichkeiten man hat, gegen nicht waidgerechtes Verhalten vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen Lovis Kauertz http://www.jagdaberfair.blogspot.com/ www.twitter.com/jagdaberfair

Novelle Landesjagdgesetz RP - Jagdeinrichtungen

Schreiben vom 25.4.2010 an die Abgeordneten der Oppositionsparteien CDU und FDP im Landtag Rheinland-Pfalz zur Novellierung des Landesjagdgesetzes. Hier: Jagdeinrichtungen (Jagdeinrichtungen sind z.B. Hochsitze, Jagdhütten, Futterplätze):

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten im Landtag Rheinland-Pfalz,

ich würde es sehr zu schätzen wissen, wenn Sie sich zu dem ein oder anderen Punkt der Novelle des Landesjagdgesetzes kritisch gegenüber der Regierungspartei äußern würden. Gerne habe ich Ihnen bereits Ansatzpunkte zum Thema "Töten von Katzen" geliefert. Nachfolgend möchte ich auf einen weiteren Punkt, der einer Erweiterung Wert wäre, aufzeigen:

§ 30 - Jagdeinrichtungen. Hier wird zwar gefordert, Anlagen beim Wechsel der jagdausübungsberechtigten Person, falls sie nicht übernommen werden, zu entfernen. Es wird aber nicht ausgeführt, dass die Jagdeinrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten sind und dass nicht mehr gebrauchsfähige Jagdeinrichtungen unverzüglich zu entfernen sind, dass ferner eine Verpflichtung bestehen sollte, die unmittelbare Umgebung jeder Jagdeinrichtung nicht zu vermüllen. Entsprechend sollten Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden.

Wenn dieser Sachverhalt nämlich juristisch nicht sauber geklärt wird, sieht es bald überall so aus wie in Bingen-Büdesheim. Bitte nutzen Sie Ihre Möglichkeiten hier entsprechende Regelungen in das Gesetz aufzunehmen.

24.04.2010

Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz - Töten von Katzen

Vor der 2. Lesung des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Landesjagdgesetzes habe ich zum Thema "Töten von wildernden Katzen" nachfolgendes Schreiben an die Abgeordneten der Oppositionsparteien CDU und FDP im Landtag Rheinland-Pfalz geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der CDU,
ich begrüße, dass sich das Land RP der Novellierung des Landesjagdgesetzes annimmt. Frau Ministerin Conrad unterstreicht immerzu den hohen Stellenwert des Tierschutzes, der sich in der Novellierung niederschlage. Davon kann allenfalls untergeordnet die Rede sein - einem Staat, der den Tierschutz im GG verankert hat, gereicht das lange nicht zur Ehre. Im Vordergrund der Novellierung stehen allein vermeintlich wirtschaftliche Interessen und die Interessen der Jägerschaft, die in unserer Gesellschaft durch eine Minderheit vertreten ist - Tierschutz ist lästig.

Lassen Sie mich heute nur einen Punkt herausgreifen, der - vermeintlich im Sinne des Tierschutzes - novelliert wurde: §33, Absatz 7, regelt die Befugnis wildernde Hauskatzen zu töten. Dabei wird wildern näher definiert. Diese Novellierung ist in der Praxis absolut unwirksam. Diejenigen Jäger, die in der Vergangenheit Katzen getötet haben, werden auch in Zukunft - solange sie sich unbeobachtet fühlen - Katzen töten. Und zwar nicht nur Hauskatzen, auch Wildkatzen. Sie können davon ausgehen, dass die meisten Jägerinnen und Jäger gar nicht in der Lage sind, eine Hauskatze zweifelsfrei von einer Wildkatze zu unterscheiden und viele, die Katzen morden, das auch gar nicht wollen. Sie werden Katzen töten, ob sie wildern oder nicht. Wie auch soll eindeutig klar sein, ob eine Katze nun wildert oder nur auf dem Weg nach Hause ist. Für Katzen jagende Jäger ist jede Katze eine wildernde Katze. In Deutschland werden verschiedenen Quellen zu Folge ca. 300.000 Katzen pro Jahr Opfer von Jägern! Und warum? Ja, die Katze nimmt den ein oder anderen Jungvogel aus dem Nest. Das ist doch aber ganz normal, das ist die Natur. Entscheidend ist, dass die Katze für nicht eine einzige Art in Deutschland artgefährdend ist. Es gibt also überhaupt keinen vernünftigen Grund, streunende Katzen zu töten.

Dass die Katze Höllenqualen erleidet, weil ein Großteil aller jagdlichen Ziele nicht mit dem ersten Schuss erlegt wird ist die eine Sache, die andere Sache ist die, dass auf fast jede Katze ein Mensch wartet, oft ein Kind.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Rheinland-Pfalz (ich glaube das wäre das erste Bundesland) den Abschuss von Katzen gänzlich verbietet. Nur das wäre konsequent und im Sinne des Tierschutzes. Das Töten von Katzen ist unnötig. Keine Tierart wird durch Katzen signifikant in ihrem Bestand gefährdert.

13.04.2010

Jagd mit künstlichen Lichtquellen

Antwort des Ministeriums auf meine Anfrage zu den Themen "Fuchsprämie" und "Jagen mit künstlichen Lichtquellen" vom 21.3.2010.

Zu den Auskünften zum Thema "Jagen mit künstlichen Lichtquellen" habe ich am 10.04.2010 folgende Nachfrage formuliert:
Sehr geehrter Herr Dr. Jacob,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.03.2010. Mit diesem Schreiben und auch den nachfolgenden Ausführungen habe ich nicht die Absicht, die korrekte Vorgehensweise der Unteren Jagdbehörde anzuzweifeln. Vielmehr bin ich der Meinung, dass die Vorgaben bzw. die Jagdgesetzgebung des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Erteilung von Ausnahmeregelungen zum Nachtjagdverbot überflüssig sind, weil die Ausführung weder kontrolliert wird noch effektiv ist.

Sie führen hier u.a. aus, dass Anträge auf Erteilung von Ausnahmeregelungen vom Nachjagdverbot mit künstlichen Lichtquellen und aus dem Fahrzeug "entsprechend" geprüft werden. Was heißt "entsprechend"? Sorry, aufgrund der personellen Ausstattung der Unteren Jagdbehörde MZ-Bingen und nach Eindruck von Gesprächen mit derselben glaube ich nicht, dass man sich für jeden Antrag ein Bild von der Situation vor Ort macht, was meines Erachtens für eine sachliche Beurteilung über das Vorliegen eines "vernünftigen Grundes" für das Töten von Tieren erforderlich wäre. Vielmehr ist es so, dass Genehmigungen unverzüglich bei Beantragung erteilt werden. Ferner scheint die Ausnahmegenehmigung nicht nur die landwirtschaftlichen Flächen, von welchen Schäden gemeldet wurden zu betreffen, sondern sich auf alle landwirtschaftlichen Flächen z.B. des Typs Weinbau zu beziehen. Die Jagd bei Nacht aus dem Fahrzeug wird also auch dort geduldet, wo möglicherweise überhaupt kein aussergewöhnlicher Schaden entstanden ist.

Das Gesetz spricht vom "Einzelfall" - Was ist aus Ihrer Sicht ein Einzelfall. Wenn sich der Einzelfall immerzu wiederholt, handelt es sich doch um eine Dauergenehmigung.

Natürlich setzen Sie die Ausnahmegenehmigungen während der Setzzeit aus. Das ist auch einfach, denn während der Setzzeit werden keine Ausnahmen beantragt. Das längere Tageslicht ermöglicht ja eine Jagd bis in die Abendstunden. Wenn es aber Anliegen Ihres Ministerium wäre, den für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Schutz von Elterntieren jedweder Art zu gewährleisten, würden Sie Schonzeiten für z.B. Wildkaninchen, Füchse und andere Wildtierarten, die ganzjährig bejagt werden dürfen, einrichten. Das vom Gesetz vorgesehene Verbot Elterntiere während der Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere nicht zu bejagen ist vollkommen unwirksam und wird permanent missachtet - wissentlich oder unwissentlich. Es ist doch aus der Entfernung überhaupt nicht möglich ein Elterntier von einem Nicht-Elterntier zu unterscheiden - und erst recht nicht durch einen Jäger, der keine fundierte wildbiologische Ausbildung hat. Und genau das macht sich doch Ihre Klientel zu Nutzen .... wenn es zu einer Anzeige kommt, kann sich der Jäger meist damit herausreden, dass er z.B. den Fuchs als Jungfuchs angesprochen hat. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Praktiken nicht unbekannt sind - denn sie sind jedem, der sich nur ein bisschen intensiver mit der Jagd auseinandersetzt bekannt.

Sie führen weiterhin aus, dass die Bejagung von Wildkaninchen mittels künstlicher Lichtquellen sowie aus Kaftfahrzeugen heraus ... eine effiziente Möglichkeit darstellt, den Wildkaninchenbesatz deutlich zu verringern. Ich glaube, dass Sie sich so etwas in der Praxis noch nicht wirklich angeschaut haben. Von Effizienz kann hier überhaupt keine Rede sein - allerhöchstens von der Effizienz auch noch während der Nacht den Jagddruck zu erhöhen und die Wildtiere in der ohnehin kargen Winterzeit zu stören. Oder vielleicht von der Effizienz für denjenigen, der möglichst ungestört mittels Ausnahmegenehmigung auf alles schießt, was sich bewegt. Können Sie das ausschließen? Hat das Land wirksame Kontrollen für die Jagd eingerichtet? Das ist zwar alles schön rechtlich geregelt - aber Papier ist bekanntlich sehr geduldig. Was hier seitens des Bundes und der Länder zugelassen wird ist in der Praxis ein weitgehend gesetzloser Raum.
Das Gleiche gilt für die gesetzliche Verpflichtung der unverzüglichen und fachgerechten Nachsuche. Eine unverzügliche Nachsuche findet so gut wie nie statt - sie würde ja das Jagdvergnügen unverzüglich beenden (das gilt zumindest für die Jagd auf Niederwild). Eine fachgerechte Nachsuche findet gelegentlich statt. Oft genug findet überhaupt keine Nachsuche statt, getreu dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". Und diese Praktiken werden wissentlich (sie müssen lediglich die Augen und Ohren öffnen) von den Jagdverbänden und den Verantwortlichen in den Ministerien geduldet.

Ich finde es schade, dass ein relativ fortschrittliches und reiches Land wie Rheinland-Pfalz in dieser Beziehung nicht mehr Courage zeigt und ein Jagdgesetz - oder zumindest doch Schonzeitenregelungen - auf den Weg bringt, die ein würdigeres Miteinander von Mensch und Natur ermöglichen. Und das ist mit relativ wenig Aufwand und ohne, dass höhere Schäden and Forst- oder Landwirtschaft zu beklagen wären, machbar.
Mit freundlichen Grüßen

11.04.2010

Neue Rubrik in diesem Blog: Gesetze

In der Rubrik "Gesetze" werde ich Ihnen künftig die wichtigsten Gesetze und Regelungen im Hinblick auf Tierschutz und Jagd verlinken. Ich beginne heute mit dem deutschen Grundgesetz (GG) und dem Tierschutzgesetz.

Art 20a GG:  Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Tierschutzgesetz: § 1 Grundsatz Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Tierschutzgesetz - Grundgesetz

09.04.2010

Natur im Fadenkreuz

Am 8. April lief im SWR Fernsehen ein aufklärender Beitrag über die Jagd. Lesen Sie was ein renommierter Zoologe zur Hege sagt, dass die Argumente der Jäger meist hohl sind und welches einschneidende Erlebnis aus einem Berufsjäger einen Menschen machte, der nun sagt, wie schön es ist, etwas für die Tiere zu tun - und nicht gegen sie.
Für den Ausdruck als pdf
Mit Videobeiträgen

06.04.2010

Die Natur ist kein Müllplatz - oder doch?

Landwirtschaft und Jagd sind nicht nur Naturnutzer, sie sind auch oft genug Umweltverschmutzer. Ich habe Ihnen 2 kurze Fotostrecken zu meinen Osterspaziergängen zusammengestellt, die das veranschaulichen. Sicherlich haben auch Sie sich schon über illegale Müllentsorgung geärgert. Für die die Wildtiere kann Müll Verletzungen, Qualen, Tod bedeuten. Helfen Sie der Natur, helfen Sie den Wildtieren. Benachrichtigen Sie die für Abfall zuständige Abteilung Ihrer Kreisverwaltung oder wenden Sie sich an Ihr Ordnungsamt. Oft ist es so, dass illegal entsorgte Abfälle dann (auf Kosten der Steuerzahler) eingesammelt werden. Fotos und genaue Ortsbeschreibung sind dabei natürlich sehr hilfreich. Fotos: