12.03.2011

Wissenschaftler: Mehr Jagd führt zur Vermehrung der Wildschweine

Julia Brunke
Derzeit ist in der Presse wieder von einer „Wildschweinschwemme", gar von einer „Wildschwein-Plage" zu lesen. Doch obwohl in Deutschland so viele Wildschweine geschossen werden wie noch nie seit Beginn Aufzeichnungen in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, steigt die Anzahl der Wildschweine weiter. Ist die Lösung des „Wildschweinproblems", noch mehr Tiere zu schießen? Oder ist gerade die intensive Jagd auf Wildschweine das Problem? Denn so paradox es klingen mag: Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, um so stärker vermehren sie sich. Auf diesen Zusammenhang weisen immer mehr Forscher und neue wissenschaftliche Studien hin: Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen.

Studie: Stärkere Vermehrung durch die Jagd  Durch die Jagd vermehren sich Wildtiere stärker als unter natürlichen Umständen, meint Prof. Dr. Josef H. Reichholf, der die Abteilung Wirbeltiere der Zoologischen Staatssammlung München leitet. Würden in einem Gebiet durch die Jagd, die ja vor allem im Herbst und Winter statt findet, viele Tiere getötet, hätten die Verbliebenen ein besseres Futterangebot. „Tiere, die gestärkt überleben, pflanzen sich im Frühjahr zeitiger und zahlenmäßig stärker fort", sagte Reichholf gegenüber der Süddeutschen Zeitung (28.01.2009).

Eine französische Langzeitstudie, die im renommierten „Journal of Animal Ecology" veröffentlicht wurde, kommt zu dem Ergebnis: Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen. Die Wissenschaftler um Sabrina Servanty verglichen in einem Zeitraum von 22 Jahren die Vermehrung von Wildschweinen in einem Waldgebiet im Departement Haute Marne, in dem sehr intensiv gejagt wird, mit einem wenig bejagten Gebiet in den Pyrenäen. Das: Wenn hoher Jagddruck herrscht, ist die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen wesentlich höher als in Gebieten, in denen kaum gejagt wird. Weiterhin tritt bei intensiver Bejagung die Geschlechtsreife deutlich früher – vor Ende des ersten Lebensjahres – ein, so dass bereits Frischlingsbachen trächtig werden. Auch das Durchschnittsgewicht der erstmalig fruchtbaren Wildschweine ist bei hohem Jagddruck geringer. In Gebieten, in denen wenig Jäger unterwegs sind, ist die Vermehrung der Wildschweine deutlich geringer, die Geschlechtsreife bei den Bachen tritt später und erst bei einem höheren Durchschnittsgewicht ein. (vgl. Servanty et alii, Journal of Animal Ecology, 2009)

Zerstörung der Sozialstruktur  Wildschweine haben eine sehr empfindliche Sozialstruktur: Eine Leitbache, die einmal im Jahr fruchtbar (rauschig) ist, führt die Rotte an. Die so genannte Rauschsynchronität sorgt dafür, dass die anderen Bachen in der Gruppe gleichzeitig fruchtbar sind. Auch hält sie die älteren Jungtiere, die „Überläufer" in Zaum und verhindert damit größere Flurschäden. Wird die Leitbache erschossen, zersprengt dies die Rotte, die führungslosen Tiere brechen in die Felder ein, alle Bachen werden mehrmals im Jahr rauschig und vermehren sich völlig unkontrolliert.
Bild: Andreas Klein

Norbert Happ, der bekannteste deutsche Wildschweinkenner – selber Jäger – prangert an: „Die Nachwuchsschwemme ist hausgemacht". Für die explosionsartige Vermehrung der Wildschweine seien die Jäger selbst verantwortlich: „Ungeordnete Sozialverhältnisse im Schwarzwildbestand mit unkoordiniertem Frischen und Rauschen und unkontrollierbarer Kindervermehrung sind ausschließlich der Jagdausübung anzulasten", so Happ in der Jägerzeitung "Wild und Hund" (23/2002). Das bedeutet: Jagd löst keine ökologischen Probleme, sondern schafft sie erst.

Legale und illegale Zufütterung  Natürlich hängt die Vermehrung Wildtieren auch vom Nahrungsangebot ab. So wird immer wieder darauf hingewiesen, dass der verstärkte Maisanbau zur Vermehrung der Wildschweine beitrage. Doch wie lange im Jahr stehen den Wildschweinen denn reife Maisfelder zur Verfügung? Sicher nicht länger als ein Monat im Jahr – Ende September wird der Mais geerntet.

Dagegen sorgen Jäger ganzjährig durch legale oder illegale Zufütterungen und so genannte „Kirrungen" für ein unnatürlich hohes Nahrungsangebot – und tragen damit wiederum zur Vermehrung bei. So hat die Wildforschungsstelle Aulendorf errechnet, dass allein in Baden-Württemberg jährlich 4.000 Tonnen Mais allein als „Kirrung" (also als Lockfütterung, um die Tiere besser schießen zu können) ausgebracht werden – das sind pro erlegtem Wildschwein im Schnitt etwa 100 Kilo (!) Mais. Gerade Mais fördert nachweislich die Fruchtbarkeit von Wildschweinen. Zu den Mais-Kirrungen hinzu kommt die Fütterung mit Kraftfutter im Winter, die noch mal in ähnlicher Größenordnung liegen dürfte – und die vielen illegalen Fütterungen, die Naturschützer und Jagdgegner immer wieder aufdecken und zur Anzeige bringen.

Doch Jäger argumentieren lieber, dass die hohe Zahl der Eicheln und Bucheckern in den Wäldern verantwortlich für die Wildschweinschwemme sei. Darüber kann man eigentlich nur den Kopf schütteln: Den Tieren standen im Herbst schon immer Bucheckern und Eicheln zur Verfügung - früher eventuell sogar noch mehr, da der Wald gesünder war.

Kann die Natur sich selbst regulieren?  Die Natur hatte eigentlich alles hervorragend geregelt: Erfahrene weibliche Wildschweine - die Leitbachen - sorgen für die Ordnung in der Rotte und für Geburtenkontrolle. Die Hormone der Leitbachen bestimmen die Empfängnisbereitschaft aller Weibchen der Gruppe und verhindern, dass zu junge Tiere befruchtet werden.

Dies wissen eigentlich auch die Jäger. So weist Berufsjäger Helmut Hilpisch darauf hin: „Wildschweine regulieren ihren Bestand selbst – zumindest dann, wenn sie in intakten Familienverbänden unterwegs sind. Dann sorgt ihr Sozialverhalten dafür, dass nur einzelne weibliche Tiere rauschig werden: Lediglich die älteren Bachen werden dann befruchtet. Fehlen diese älteren Bachen, werden auch jüngere weibliche Tiere schnell trächtig". (Siegener Zeitung, 18.10.2008)

Wozu dann jagen?  Der Zoologe Ragnar Kinzelbach von der Universität Rostock ist überzeugt: „Letztlich dient die Jagd nur dem Spaß und der Befriedigung der Mordlust der Jäger. Die Jagd ist überflüssig. Wenn man sie einstellt, regulieren sich die Bestände von allein." (Süddeutsche Zeitung, 28.01.2009)

Die Jagd ist heute ein Hobby, ein Freizeitvergnügen – und in ihren Jagdzeitschriften geben die Jäger ihre „Lust am Töten", die „Freude am Beutemachen" und den „Kick" beim Schuss inzwischen offen zu. Ein Jäger hat über dieses Thema sogar seine Doktorarbeit geschrieben - und diese wurde in der Jagdpresse unter der Überschrift „Keine Angst vor der Lust" (WILD UND HUND 24/2003) entsprechend gefeiert. In der Dissertation heißt es ganz offen: „Weltweit wird die Wildjagd unserer Zeit selten noch aus rein praktischen Motiven (z.B. Nahrungsjagd), sondern um eines starken emotionalen Erfolges Willen (der Kick beim Töten des Tieres, Freude, Glück, Zerstreuung, Entspannung, Abenteuer) oft mit großer Leidenschaft und Hingabe betrieben." (Günter Reinhold Kühnle: Die Jagd als Mechanismus der biotischen und kulturellen Evolution des Menschen, 2003)

Dieses Hobby-Töten kann die überwiegende Mehrheit der Menschen heute nicht mehr gutheißen. Repräsentative Umfragen der letzten Jahre zeigen übereinstimmend: 70-80% der Deutschen stehen der Jagd kritisch gegenüber oder fordern sogar die Abschaffung der Jagd. (Quellen: GEWIS-Institut 1996; GEWIS-Institut 2002; EMNID-Institut 2003, EMNID-Institut 2004)

Presseecho: 

08.03.2011

Gänsejagd widerspricht dem Artenschutz

NABU Niedersachsen
Der NABU Niedersachsen unterstreicht nochmals seine langjährige Forderung, nordischen Wildgänsen auch künftig sichere Rastgebiete zu garantieren und fordert das niedersächsische Landwirtschafts-ministerium auf, die Gänsejagd landesweit abzuschaffen. "Wer die Jagdzeiten für Arten wie Bläss-, Saat- und Ringelgänse auch und gerade in Naturschutzgebieten sowie nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora Habitat-Richtlinie eingestuften Landschaftsräumen weiterhin zulässt, handelt nicht nur kurzsichtig, sondern gefährdet Tiere, die nicht nur Teil unseres niedersächsischen, sondern auch europaweiten Naturerbes sind. Eine Jagd auf nordische und arktische Gänsearten darf weder im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland, im Vogelschutzgebiet Emsmarschen von Leer bis Emden und im FFH-Gebiet Unter- und Aussenems wie auch in anderen Rast- und Brutgebieten nicht geben", erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.


Start einer Blässgans in die Abendsonne (c) Werner Hupperich
 Die Niedersächsische Landesregierung hatte mit einer Änderung ihrer Jagdzeitenverordnung die Jagd auf rastende Wildgänse ausgeweitet. Da Gänse Grasfresser sind, kann es, wo sie lange und in großer Zahl rasten, zu Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen kommen. "Jagd taugt nicht zur Schadensverminderung. Doch leider wird schnell übersehen, dass mit einer Bejagung und Störung der Gänse letztlich das Gegenteil erreicht wird. Es ist zudem zu befürchten, dass sie infolge der Klimaerwärmung große Teile ihrer bisherigen Brutgebiete verlieren werden. Umso mehr kommt es darauf an, dass sie entlang ihrer Zugwege sichere und störungsarme Gebiete vorfinden, wo sie ihren Energiebedarf ausreichend decken können", so Buschmann weiter.

Bejagte Gänse werden scheu, flüchten bereits auf große Distanzen, und benötigen durch häufiges Umherfliegen letztlich mehr Energie - und damit auch mehr Futter. Abgesehen davon lässt sich die Jagd auf Wildgänse nicht tierschutzgerecht durchführen: Oftmals werden die Gänse durch Schrotpartikel nur verletzt und verenden später qualvoll, Familienverbände werden auseinander gerissen und Jungvögel verlieren den für sie überlebenswichtigen Anschluss an ihre Eltern.

Ein erhebliches Problem stellt die Verwechslungsgefahr zwischen den einzelnen Arten dar. Obwohl das Jagdgesetz klar die Artenkenntnis als Grundbedingung voraussetzt, sind viele Jäger nicht in der Lage, die geschützte Nonnengans zu erkennen. Die hoch bedrohte Zwerggans ist ohne spezielle Optik ohnehin nicht von der Blässgans zu unterscheiden.

"Insbesondere bei der traditionellen Jagdausübung bei Sonnenaufgang oder am späten Abend beim Einflug der Gänse können selbst Fachleute einzelne Gänse nicht sicher auseinanderhalten." Der NABU ist entsetzt, dass bei der Jagd auf fliegende Wildgänse durch die breit streuende Schrotmunition immer neben den angezielten Gänsen auch die sogenannten 'byflyer' verletzt werden. "Eine Jagdausübung während Nebelwetterlagen widerspricht zudem dem Jagdgesetz", unterstrich Buschmann.

Um den Nahrungsbedarf der Vögel zu sichern, gleichzeitig aber auch Schäden für die Landwirtschaft zu minimieren, plädierte der NABU für eine flexible Handhabung von Ausgleichszahlungen an betroffene Landwirte. Zum Schutz der Gänse dürfe es keine Alternative geben.

Wie Bestandszählungen zeigen, haben Bläss-, Saat- und Ringelgänse in ihren arktischen Brutgebieten keineswegs zugenommen, sondern lediglich einen Teil ihrer Zugwege verlagert. "Die nordischen Gänse sind hilfsbedürftiger denn je. Hinsichtlich der Schadensproblematik macht uns die Nonnengans die meisten Sorgen. Denn diese ist nach europäischem Recht streng geschützt und darf sowieso nicht gejagt werden", mahnte der NABU-Landesvorsitzende.

06.03.2011

Hessisches Jagdgesetz - CDU und FDP missachten Wissenschaft und Grundgesetz

Der von CDU und FDP eingebrachte Vorschlag zur Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes widerspricht in eklatanter Weise sowohl dem Tierschutzgedanken als auch dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Eine Antwort des Bürgerservices der CDU Hessen vom 4.3.2011 auf einen Protest von Bürgern aus ganz Deutschland zur Ausweitung der Jagdzeit für den Dachs lässt darauf schließen, dass weder tierschutzrechtliches noch wissenschaftliches Know How zur Beurteilung der Situation in ausreichendem Maße vorhanden ist. Auch lässt das politische Handwerk insofern zu wünschen übrig, da keine Abwägung der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf Grundrechte wie einerseits des Eigentums und andererseits des Schutzes der Tiere stattfindet.

1. fairer Interessenausgleich - CDU Hessen: "Das hessische Jagdrecht dient dem fairen Interessenausgleich und berücksichtigt Forderungen von Jägern, Waldeigentümern und Tierschützern in ausgewogenem Maß." 
Von einem "fairen" Interessenausgleich kann nicht die Rede sein. Die Landesregierung folgt im Hinblick auf die Ausweitung der Jagdzeit des Dachses im Wesentlichen einer Forderung des Landesjagdverbandes Hessen. Weder sind die Interessen einer breiten Bevölkerungsschicht, welche die Jagd und insbesondere Jagdmethoden wie die Bau- oder die Fallenjagd ablehnt, berücksichtigt, noch die Interessen des Tierschutzes.
  
2. Jagdgesetz fördert die Tierqual - CDU Hessen: "Ihre Vorwürfe, das Jagdgesetz befördere die „Tierqual", ist nicht nachvollziehbar"  
Eine Ausweitung der Jagdzeit auf den Dachs fördert die Tierqual aus folgenden Gründen:
a) Wenn Dachse bereits im Juli erschossen werden, zu einer Zeit in welcher noch viele Jungtiere gesäugt werden, hat das zur Folge, dass unweigerlich Jungtiere verenden. Das Gleiche gilt für viele Jungtiere, die nur wenig später ihre Eltern verlieren. Durch die Ausweitung der Jagdzeit auf die zur Aufzucht der Jungtiere erforderlichen Zeit untergräbt das Landwirtschaftsministerium § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes und verursacht erhebliches Leid unter den Tieren.
b) Der Dachs wird auch mittels Bau- und Fallenjagd bejagt. Selbst der "Blase" (Die Jägerprüfung), ein Standardwerk der jagdlichen Praxis und Ausbildung, spricht davon, dass die Baujagd auf den Dachs weder natur- noch tierschutzverträglich ist. In Hessen wird nach wie vor auch auf den Dachs die Baujagd ausgeübt. Ebenso die Fallenjagd, die tierschutzrechtlich zumindest umstritten ist.

3. Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen - CDU Hessen: "Auf Grund steigender Dachspopulationen in Hessen und damit verbundener Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen ist eine intensivere und auch zeitlich längere Bejagung dieser Gattung für einen Interessenausgleich unerlässlich.
Dachse sind Allesfresser, ernähren sich aber vorwiegend vegetarisch. Deshalb ist es nicht auszuschließen, dass Dachse lokale Ernteverluste durch Fraßschäden verursachen. Es ist allerdings zu bezweifeln, dass dem Ministerium selbst für lokale Fraßschäden der Nachweis fehlt, dass diese durch Dachse verursacht wurden. Selbst wenn dem so sein sollte ist der landwirtschaftiche Gesamtschaden auf jeden Fall vernachlässigbar. Aus diesem Grunde hält auch eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die im Grundgesetz verankerten Rechte auf Eigentum einerseits und dem Schutz der Tiere andererseits einer Überprüfung im Hinblick auf eine Verlängerung der Jagdzeit für Dachse nicht stand. Mit der Ausweitung der Jagdzeit auf Dachse missachtet die Landesregierung das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Lediglich lokale Ernteverluste, so diese tatsächlich auf den Dachs zurückzuführen sein sollten, sind zur Begründung eines "vernünftigen Grundes" gemäß Tierschutzgesetz nicht ausreichend.

Bedenklich wäre eine solch willkürliche Verlängerung der Jagdzeit auf den Dachs insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Bürger keinerlei rechtliche Möglichkeiten hat, gegen eine solche Entscheidung des hessischen Parlaments vorzugehen. Der Hessische Landtag hat zuletzt 2009 ein Tierschutz-Verbandsklagerecht abgelehnt.

Dachs,  lat. Meles meles (c) Helmut Sütsch
4. Tollwutgefahr - CDU Hessen: "Auch zur Eindämmung der Tollwut-Gefahr muss die Dachspopulation auf ein natürliches und mit der Natur verträgliches Maß reguliert werden."
Die Behauptung Dachse müssten zum Eindämmung der Tollwut-Gefahr bejagt werden ist wissenschaftlich überhaupt nicht haltbar. Sicherlich können Dachse die Tollwut übertragen, doch ist hierfür Voraussetzung, dass sie an der Tollwut erkrankt sind. Wie mittlerweile gemeinhin bekannt sein dürfte, ist die terrestrische Tollwut seit Jahren auf bundesdeutschem Gebiet erloschen. Da der letzte Fall der sylvatischen Tollwut im Frühjahr 2006 in Rheinhessen dokumentiert wurde, hat die Weltgesundheitsorganisation WHO der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2008 den Status als kontrolliert frei von terrestrischer Tollwut verliehen. Die nächsten Fälle von sylvatischer Tollwut sind erst weit in Osteuropa zu finden, so dass eine Rückwanderung in den bundesdeutschen Wildtierzyklus in absehbarer Zeit als ausgeschlossen gilt. Möglich wurde diese Tollwutfreiheit allerdings nicht durch die Aktivitäten der Jäger, sondern durch die großflächige Auslage von Impfködern per Flugzeug.


Wie unabhängige Studien des Friedrich-Löffler-Instituts für Viruskrankheiten der Tiere und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung ergeben haben, ist es durch jagdliche Mittel nicht möglich, die sylvatische Tollwut zu beeinflussen.


5. Fallenjagd - Ausschlaggebend ist, dass die Fallenjagd in Hessen erlaubt ist und diese auch auf den Dachs angewendet wird. Totschlagfallen sollen das Tier, welches den Köder annimmt, durch den Schlag eines Metallbügels auf Hals oder Brustkorb töten. Wenn ein Tier die Falle jedoch mit der Pfote auslöst, führt dies zu Quetschungen und blutigen Verletzungen bis hin zur Verstümmelung. Da Totschlagfallen ferner nicht selektiv fangen, kann selbst bei sachgerecht aufgestellten Fallen nicht ausgeschlossen werden, dass statt eines Fuchses oder eines Dachses eine Hauskatze in der Falle stirbt.

Nilgans und teilweise Aufhebung des Nachtjagdverbotes waren nicht Bestandteil des Protestes an die Hessische Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich, sollen aber an dieser Stelle kurz in Frage gestellt werden:
Nilgans
Es gibt keinen Grund, die Nilgans in das Jagdrecht aufzunehmen. Die Nilgans ist gemäß §10, Abs.2 BnatSchG, eine heimische Tierart. Weder gibt es eine "Überpopulation" von Nilgänsen noch wissenschaftliche Nachweise darüber, dass sie andere Arten verdrängt oder einen signifikanten Schaden in der Landwirtschaft verursacht.
Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild
Unter bestimmten Voraussetzungen soll das Nachtjagdverbot für Rotwild aufgehoben werde. Schon bei Tageslicht wird ein Großteil des Wildes während der Jagd lediglich angeschossen. Sogenannten Äser- (der Kiefer wird zerschossen) oder Gebrechschüsse (Maul) sind für das Wild das schlimmste. Sie leben damit häufig noch tage- und wochenlang, bis sie verhungert sind. Auch Keulenschüsse, Verletzungen der Wirbelsäule oder der Bauchdecke stehen auf der jagdlichen Tagesordnung. Dadurch, dass das Nachtjagdverbot nach und nach verwässert wird, ist nicht nur größeres Tierleid durch häufigere Fehlschüsse vorprogrammiert sondern auch dadurch, dass das Wild nicht einmal mehr in der Nacht Ruhe vor Nachstellung findet.
Lesen Sie auch:
Anhörung zur Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes, Stellungnahme von Wildtierschutz Deutschland
Ignoranz und Unwissen bestimmen Änderungen des Hessischen Jagdgesetzes 
Hessen forciert Fallenjagd

01.03.2011

Ignoranz und Unwissen bestimmen Änderungen des Hessischen Jagdgesetzes

Im Hessischen Jagdgesetz heißt es unter anderem: "Die Jagd ist so auszuüben, dass dem Wild keine vermeidbaren Schmerzen oder Leid zugeführt werden". Die zuständige Ministerin Puttrich setzt sich in ihrem eigenen Entwurf zur Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes jedoch genau darüber hinweg, wenn Sie zum einen die Jagdzeit des Dachses von derzeit 3 auf 7 Monate verlängert und zum anderen eine Jagd auf Rotwild während der Nachtzeit ermöglicht.


Schon bei Tageslicht wird ein Großteil des Wildes während der Jagd lediglich angeschossen. Sogenannten Äser- (der Kiefer wird zerschossen) oder Gebrechschüsse (Maul) sind für das Wild das schlimmste. Sie leben damit häufig noch tage- und wochenlang, bis sie verhungert sind. Auch Keulenschüsse, Verletzungen der Wirbelsäule oder der Bauchdecke stehen auf der jagdlichen Tagesordnung. Dadurch, dass das Nachtjagdverbot nach und nach verwässert wird, ist nicht nur größeres Tierleid durch häufigere Fehlschüsse vorprogrammiert sondern auch dadurch, dass das Wild nicht einmal mehr in der Nacht Ruhe vor Nachstellung findet.

Nicht einmal während der Nacht soll er Ruhe haben (c) Andreas Klein
Für die Verlängerung der Jagdzeit auf den Dachs gibt es keinen nachvollziehbaren und mit der Gesetzgebung konformen Grund. Dem Ministerium liegen weder gesicherte Erkenntnisse über den Dachsbestand noch belastbare Daten über vermeintliche Schäden durch den Dachs in der Landwirtschaft vor (angeblich in Maisfeldern). Die Verlängerung der Jagdzeit auf den Dachs dient einzig und alleine der Gütigstimmung des Landesjagdverbandes.

"Der CDU/FDP Entwurf des Landesjagdgesetzes, welcher in dieser Woche in die erste Lesung geht, ist Resultat politischer Ignoranz und einer Klientelpolitik, welche Tierschutzbelange weitgehend außen vor lässt" urteilt Lovis Kauertz von der Wildtierschutzinitiative JagdAberFair.de.

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Anhörung zur Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes, Stellungnahme von Wildtierschutz Deutschland





27.02.2011

Hetzkampagne gegen Wildtiere

Dr. Kai Frobel, Bund Naturschutz in Bayern e.V.

In Bayern läuft derzeit eine Hetzkampagne gegen seltene oder zurückkehrende Tiere wie Wolf, Luchs, Biber, Kormoran und Fischotter. Sogar zum offenen Gesetzesbruch wird aufgerufen. Der BN fordert Politiker, Almbauern, Teichwirte und Angler auf, die Tiere in Ruhe zu lassen.

Wildtiere brauchen zum Überleben außerdem einen Beitrag der gesamten Gesellschaft: überfällig ist ein staatlicher Härtefonds mit Ausgleich besonderer Einzelschäden, Mittel für Präventionsmaßnahmen und ein staatlich getragenes Beratersystem als Mittler zwischen Mensch und Wildtier. Die nötigen Mittel des Freistaates sind von derzeit jährlich ca. 0,8 Mio. € kurzfristig auf ca. 2,5 Mio. € aufzustocken.

Im ländlichen Raum wird gezielt Stimmung gemacht gegen rückkehrende Arten. Fischotter, Biber, Kormoran, Wolf und Luchs werden als Sündenböcke benutzt, um abzulenken von den eigenen Defiziten sowohl beim Schutz von Fließgewässern wie bei der fehlgeleiteten Agrarpolitik.

Typische Forderungen aus den letzten drei Monaten:
  • „Der bayerische Alpenraum ist als wolfsfreies Gebiet auszuweisen (No-go-area)",  „Der im Mangfallgebirge ansässige Wolf ist unverzüglich zu entnehmen" (Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern). "Der Wolf muss weg" (Bürgermeister Hans Hofer, Bad Feilnbach)
  • „Die Bestandsreduktion mit Fanggenehmigungen für den Otter muss kommen" (Alois Rosenberger, Vorsitzender Bezirksfischereiverein Wegscheid)
  • „Biberplage" (MdL Reinhard Pachner, CSU). „Deshalb wird dieses Ungeziefer jetzt geschossen" (Kreisrat Hans Keil, CSU, Landshut, zu Biber).
Ramsau bei Berchtesgaden
Ökologische Ignoranz Die Diskussion ist geprägt von ökologischer Ignoranz. Zentrale Denkmuster sind „Fehlen natürlicher Feinde", „Übervermehrung" und „nötige Reduzierung". Die umstrittenen Arten sind Endglieder von Nahrungsketten oder selbst Großraubtiere: Sie hatten noch nie „natürliche Feinde", auch nicht in menschenfreien Urlandschaften. Der entscheidende bestandsbegrenzende Faktor ist das Nahrungsangebot in Form von Pflanzen oder Fleisch in der Landschaft. Sie regulieren sich selbst, mit seit Jahrmillionen erprobten Reviersystemen und höchst intelligenter Anpassung der Nachwuchszahl an das Nahrungsangebot. Für uns Menschen als Spitzenraubtier, das diesen Planeten hemmungslos ausplündert, scheint das vielleicht deswegen so schwer verständlich, weil uns eine derartige Selbstbeschränkung sehr schwer fällt. 

Menschengemachte Probleme Viele Probleme sind zudem menschenverursacht: wer in der freien Landschaft Fischteiche systematisch von natürlichen Versteckmöglichkeiten wie Schilf und Seerosen „säubert" und in diesen nackten Badewannen eine unnatürlich hohe Fischdichte erzeugt oder wer Hunderte von Forellen in quadratmetergroße Becken sperrt, der kann schlecht dem natürlichen Fischfresser vorwerfen, dass er auf diese Massentierhaltung unter Wasser reagiert. Wer bis zum Gewässer ackert, verursacht zwangsläufig Biberschäden. Wer meint, Schafe im Alpenraum frei laufen lassen zu können, was es bis zur Ausrottung des Wolfes in der Menschheitsgeschichte nie gab, muss seine Nutzungsform anpassen.
Beim rigorosen Abschießen und Töten von Wildtieren ohne vernünftigen Grund ist Bayern bundesweiter Spitzenreiter. Der Bär Bruno 2006 war kein Einzelfall: Abschuss von Wölfen im Bayerischen Wald 1976, 2002 und 2004, Abschuss von Kormoranen seit 1996 bis 2010: ca. 72.000 Kormorane (allein im Winter 2009/2010: 8.724 gemeldete Abschüsse),  Abschuss von 5.300 Graureihern, 25.000 Elstern, 50.000 Rabenkrähen, 30.000  Eichelhähern pro Jahr in Bayern und anhaltende illegale Tötungen von Luchs und Biber.

Schluss mit der Hetze! Mit dieser Politik des Tötens als Ablenkung von den eigentlichen Problemen muss endlich Schluss sein. Der BN lässt nicht zu, dass eine Hetze gegen Tierarten erfolgt, um Fehler einer ökologisch nicht nachhaltigen Landnutzung oder eigene politische Defizite zu kaschieren!

26.02.2011

Hessen forciert die Fallenjagd

Lucia Puttrich (CDU), von ihrem ersten Jagderlebnis gemeinsam mit rund 100 Gästen im Reinhardswald noch immer tief beeindruckt ("Das war eine große Bereicherung für mich"), nutzt die Novellierung des hessischen Landesjagdgesetzes um die Fallenjagd zu forcieren. Die Jagdzeit des Dachses soll von derzeit 3 auf 7 Monate ausgeweitet werden.

Meister Grimbart, der im vergangenen Jahr durch die Schutzgemeinschaft Deutsches Wild zum Wildtier des Jahres gekürt wurde, ist nachtaktiv. Mit der herkömmlichen Ansitzjagd ist ihm kaum beizukommen. Deshalb wird ihm mittels Fallen und der Baujagd nachgestellt.

Laut Gesetz sind zwar nur "sofort tötende" oder "unversehrt fangende" Fallen zugelassen, doch zeigen Studien, dass auch der Einsatz legaler Fallentypen zu übler Tierquälerei führt. Tiere, die in einer angeblich „unversehrt fangenden" Kastenfalle gefangen werden, geraten oftmals in Panik, wenn sich die Falle schließt. Sie toben umher, verletzten sich selbst oder sterben an Kreislaufversagen. Totschlagfallen sollen das Tier, welches den Köder annimmt, dagegen durch den Schlag eines Metallbügels auf Hals oder Brustkorb töten. Wenn ein Tier die Falle jedoch mit der Pfote auslöst, führt dies zu Quetschungen und blutigen Verletzungen bis hin zur Verstümmelung. Häufig beißen sich die Tiere bei den verzweifelten Versuchen, aus Totschlagfallen zu entkommen, auch selber die Extremitäten ab, wie Untersuchungen des Tiermediziners Hans Frey aus Österreich belegen.


Lucia Puttrich (CDU) will mehr Dachse töten
Bei der Baujagd werden kleine, aggressive Jagdhunde in den Dachsbau geschickt, um dort verharrende Tiere den wartenden Jägern vor die Finte zu jagen. Mutige Füchse oder Dachse lassen es bisweilen auf einen Kampf mit dem Hund ankommen, der im schlimmsten Fall für beide Beteiligten tödlich enden kann, meist aber zumindest zu gravierenden Verletzungen führt. In Internet-Foren zur Jagd finden sich zahlreiche Bilder übel zugerichteter Jagdhunde, mit denen Jäger die "Raubwildschärfe" ihrer Hunde beweisen.

Die hessische Landwirtschaftsministerin kommt mit der Verlängerung der Jagdzeit auf den Dachs einer Forderung ihres Landesjagdverbandes nach und begründet eine intensivere Jagd mit zunehmenden Schäden in der Landwirtschaft. "Belastbare Daten liegen dem Ministerium weder zu den Dachsbeständen noch zu vermeintlichen Schäden vor", sagt Lovis Kauertz, Mitgründer der Initiative "Schonzeit für Füchse" und Betreiber des Tierschutzblogs Jagdaberfair.de.


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Anhörung zur Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes, Stellungnahme von Wildtierschutz Deutschland

20.02.2011

Schüsse im Naturschutzgebiet: Jagdhundeausbildung verboten

Der Tierschützer Thomas Nachtigal hatte auf das gewerbliche Treiben einer Jagdhundeschule hin im Naturschutzgebiet am Altrhein in Meerbusch bei Neuss die Behörden verständigt und um Unterlassung gebeten. Mit seiner Auffassung stand der Büdericher allerdings ziemlich alleine da. Bürgermeister Dieter Spindler informierte Nachtigal darüber, dass er seine Nachricht zum "Anlass genommen hat, die Angelegenheit durch die Polizei, Ordnungsamt und Untere Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss überprüfen zu lassen. Übereinstimmend wird festgestellt, dass entgegen seiner Auffassung keine Ordnungswidrigkeit gegeben ist". Doch Thomas Nachtigall gab sich nicht geschlagen und schaltete kurzerhand die Politik ein. Das Resultat seines Engagements ist ein Verbot der gewerblichen Ausbildung von Hunden am genannten Rheinufer.
Der Name verpflichtet: Thomas Nachtigall
setzt sich für Tier- und Naturschutz ein.
Auszug aus der Antwort des Umweltministers Johannes Remmel, Nordrhein-Westfalen, zur Kleinen Anfrage 457 des Abgeordneten Norwich Rüße, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Jagdhundeausbildung im Naturschutzgebiet "Ilvericher Altrheinschlinge" in Meerbusch; Drucksache 15/1174
"Die Illvericher Altrheinschlinge ist im Landschaftsplan III – Meer­busch/Kaarst/Korschenbroich – des Rhein-Kreises Neuss als Natur­schutzgebiet i.S.d. § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) festgesetzt. Das Gebiet ist zugleich als FFH-Gebiet DE-4706-301 Teil des Europäischen Naturschutznetzes NATURA 2000. Die Festsetzun­gen des Landschaftsplanes untersagen im Naturschutzgebiet alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhalti­gen Störung führen können, u.a. das Freilaufenlassen von Hunden, das Betreten von Flächen außerhalb der befestigten oder gekenn­zeichneten Straße oder Wege und das Nachstellen, Fangen verletzten oder Töten von wildlebenden Tieren. Unberührt von diesen Verboten bleibt u.a. die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd, hier der Jagdausübung im engeren Sinne des § 1 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG).
Die gewerbliche Ausbildung von Hunden zum jagdlichen Einsatz und der damit verbundene Gebrauch von Schusswaffen stellen keine Aus­übung der Jagd im Sinne der Unberührtheitsregelungen des Land­schaftsplanes dar und unterliegen damit den Verbotsbestimmungen."
Presseartikel zu diesem Thema: Hunde schussfest machen, Knall im Kabinett

19.02.2011

Öffentlicher "Brainstorm": Unterstützung Schonzeit für Füchse

Beteiligen Sie sich an diesem Brainstorming, über Twitter, Facebook oder per Email an lovis.kauertz@gmail.com. Ziel des Projektes "Schonzeit für Füchse" ist die Einführung einer geregelten bundesweiten Schonzeit für Füchse.  (schonzeit-fuer-fuechse.de)

Thema 1:
Welche Unternehmen kommen als finanzielle Förderer des Projekts "Schonzeit für Füchse" in Frage?
  • Unternehmen mit dem Namensbestandteil "Fuchs", z.B. Fuchswerbung GmbH, FireFox, Peter Fox (Künstler), Fuchs Petrolub AG, Alphafuchs Getränkeservice, Otto Fuchs KG, (Google Suche Fuchs Logo)
  • Unternehmen, die den Fuchs werblich "verwerten", z.B. Schwäbisch Hall, Waschmittelhersteller von Spee, Fjellraven, Fay, ROFU Kinderland, Spedition Voss, Monitor
  • Unternehmen die ihr Umweltschutzprofil schärfen wollen. Z.B. Atom-, Strom- und Kohlkraftwerke. Lokale Energieversorger
  • Pharmaunternehmen, welche Impfstoffe / Medikamente für Wildtiere herstellen
  • Unternehmen mit Zielgruppe: Tier(schutz)affine Menschen. Biolebensmittel-Unternehmen, Tierkliniken, Hochschulen, Steiff Plüschtiere
  • Unternehmen, die Naturnutzer ansprechen: Outdoorbekleidung, Sportbekleidung: JackWolfskin, Adidas
  • Unternehmen, die Naturresourcen nutzen (Biogas, Raps)
Thema 2:
Welchen Nutzen können Unternehmen daraus schöpfen? Für die Mitarbeiter, für die Öffentlichkeit, für das Produkt, das Image .... unterm Strich?
  • Engagement für ein öffentliches Thema ausserhalb des Unternehmens kann Mitarbeiterbindung fördern.
  • Engagement für Füchse hat einen Sympathie-Wert
  • Unternehmensprofil schärfen indem sie Verantwortung übernehmen (Schutz der Ökosysteme) ... und dadurch auch eine Vorbildfunktion für Öffentlichkeit und Mitarbeiter

Vielleicht zieht ja ein "Gedanken"Sturm auf.
Thema 3:
Wie können Unternehmen das Thema kommunizieren/umsetzen (wenn Sie nicht im Hintergrund bleiben wollen)?
  • In der Mitarbeiterkommunikation
  • In der Öffentlichkeitsarbeit
  • In Verbindung mit dem Produkt (z.B. geht von jedem verkauften Produkt x Euro an Schonzeit für Füchse
Thema 4:
Wofür soll das Geld eingesetzt werden?
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Pressekonferenzen
  • Plakataktionen
  • Anzeigen
  • Projekte, z.B. Vollschonzeit Biosphärenreservat Bliesgau im Saarland, Impfköder-Aktionen
Man kann die Fragen auch wie folgt stellen / haben Sie Antworten?
  • Welchen Nutzen können Unternehmen aus der Förderung des Tierschutzes ziehen?
  • Wie kann ein Unternehmen die Förderung des Tierschutzes vermarkten?
  • Wie beeinflusst die Förderung des Tierschutzes das Image eines Unternehmens?
  • Warum lohnt es sich für Unternehmen den Tierschutz zu fördern?
  • Lohnt sich das Engagement für Tiere durch Unternehmen?
  • Welche „Rendite“ bringt Unternehmen die Förderung von Tierschutzanliegen?
  • Welche Unternehmen kommen als Förderer einer Initiative „Schonzeit für Füchse“ in Frage?
  • Wie kann ein Unternehmen durch sein Tierschutz-Engagement Mitarbeiter binden?
  • Wie kann ein Unternehmen durch die Förderung des Tierschutzes die Öffentlichkeit für sich gewinnen?
  • Wie können Tierschutz und Produkt/Dienstleistung gemeinsam vermarktet werden?

Der Waschbär (Procyon lotor L.) ist keine invasive Art

von I.MUSCHIK, B. KÖHNEMANN et F.-U. MICHLER
Gesellschaft für Wildökologie und Naturschutz e.V., Carpin, und TU Dresden, Institut für Forstzoologie

Der Waschbär ist in Deutschland zu einem festen Bestandteil der Fauna geworden und gilt nach BNatSchG als „heimische Tierart". Ob er allerdings als invasive Neozoenart anzusprechen ist, bleibt bisher unklar. Laut Biodiversitäts-Konvention von Rio ist eine Art dann invasiv, wenn sie eine ökonomische, gesundheitliche oder ökologische Gefahr in ihrem neuen Lebensraum darstellt.

Ökonomie: Waschbären können lokale Ernteverluste durch Fraßschäden verursachen. Der landwirtschaftliche Gesamtschaden ist jedoch vernachlässigbar. In urbanen Habitaten können kostspielige Schäden an einzelnen Immobilien entstehen.

Epidemiologie: Der Waschbär tritt als Krankheitsüberträger extrem selten in Erscheinung. Die einzig bekannte Zoonose bildet die Baylisascariose. Tollwut, Fuchsbandwurm und Trichinen spielen keine Rolle. Der Kleinbär kann jedoch als potentieller Vektor für das Canine Staupevirus dienen.

Ökologie: Diskutiert wird, dass der Waschbär einen negativen Einfluss auf heimische Arten haben könnte. Hier fehlen solide, wissenschaftliche Untersuchungen. Einem Prädationsdruck auf einzelne Arten wirkt jedoch seine opportunistische Lebensweise entgegen. Auch ein Konkurrenzdruck auf heimische Raubsäuger konnte bisher nicht nachgewiesen werden.

Diese Fallenart ist in Deutschland nicht erlaubt






















 

Da eine verbindliche Definition über die Schadensgröße eines Neubürgers fehlt, bleibt eine abschließende Bewertung zur Invasivität des Waschbären schwierig. Nach bisherigem Wissensstand ist der Waschbär allerdings als nicht invasive Art einzustufen.






18.02.2011

Eine wahre Geschichte um ein verirrtes Wildschwein

Es war halb zwölf Mitternacht, als es an Maria's Türe klopfte … ihr Vermieter stand draußen und forderte sie etwas verächtlich auf, dass sie nun ihre Tierliebe beweisen könne – im Flur würde ein Wildschwein stehen und Panik schieben. Die Polizei und ein Jäger seien schon da um es zu erschießen…

Maria reagierte sofort und forderte alle bewaffneten Personen unverzüglich auf das Haus zu verlassen, was sie dann auch taten, nachdem man sie darauf hinwies, dass man sie so nicht mehr vor dem gefährlichen Tier beschützen könne … das war ihr egal!


Bache mit Frischlingen
Das Wildschwein hatte sich tatsächlich in den ersten Stock des Wohnhauses verirrt und drohte durchzudrehen!

Kurz entschlossen holte sie aus ihrer Wohnung zwei Dosen mit Mais und legte ihm ganz ruhig und mit besänftigender Stimme eine Maisspur die Treppe herunter bis in den Garten. Das Wildschwein folgte dieser Fressspur tatsächlich. Draußen angekommen schaute das Wildschwein Maria fragend an, so als ob es sagen wollte: „Hast du noch mehr davon, das war lecker?"


Von diesem Tag an waren und sind sie bis heute Freunde. Maria hat ihm zwischenzeitlich ein rotes Leuchthalsband umlegen können und dem Jäger gedroht, dass wenn er es umbringen würde, er es mit ihr zu tun bekommen würde. Anscheinend hält er sich daran und holt Maria, die sich schon lange im Tierschutz engagiert, auch hin und wieder, wenn ein verletztes Tier im Wald gefunden werden muss, weil es zum Beispiel angefahren wurde.

Eine wahre Geschichte aus dem Südwesten Deutschlands.

17.02.2011

Der Mördermarder

von Robert Gernhardt   

Der Mardermörder hockt vorm Bau,
der Marder ist vor Angst ganz blau.

Er weiß, daß ihm vor seinem Tod
die Qual der Mardermarter droht,  
wenn er nicht kurzentschlossen handelt,
sich kühn zum Martermarder wandelt  
und marternd dem entgegenspringt,
der mordend in sein Reich eindringt. 
 
Gedacht, getan, er hüpft ans Licht,
der Mardermörder sieht das nicht,  
da der sich, scheinbar unbemerkt,
grad für die Mardermarter stärkt. 

Steinmarder
Bild: Mike aus dem Bayerwald

Der Martermarder zählt bis vier,
der Mardermörder trinkt ein Bier.  
Der Mardermörder beißt ins Brot,
der Mördermarder beißt ihn tot.

70 Organisationen fordern Ende der grausamen Fuchsjagd

Füchse werden in den meisten Bundesländern wie kaum ein anderes Wildtier verfolgt - ganzjährig ohne reguläre Schonzeit. Der Gesundheitspolizist unserer Wälder wird dabei oft wie ein Schädling behandelt und auch mit besonders umstrittenen Jagdarten verfolgt, die andernorts längst verboten sind. Im Rahmen der bundesweiten Initiative "Schonzeit für Füchse" setzen sich nunmehr 70 Organisationen dafür ein, dass dem Fuchs mehr Schutz vor Nachstellungen zugestanden wird. 

Fallenjagd: Verstümmelungen sind an der Tagesordnung
Deutsche Jäger töten jedes Jahr mehr als eine halbe Million Füchse. Nicht wenige davon werden in Fallen gefangen. Laut Gesetz sind zwar nur "sofort tötende" oder "unversehrt fangende" Fallen zugelassen, doch zeigen Studien, dass auch der Einsatz legaler Fallentypen zu übler Tierquälerei führt. Tiere, die in einer angeblich „unversehrt fangenden" Kastenfalle gefangen werden, geraten oftmals in Panik, wenn sich die Falle schließt. Sie toben umher, verletzten sich selbst oder sterben an Kreislaufversagen. Totschlagfallen sollen das Tier, welches den Köder annimmt, dagegen durch den Schlag eines Metallbügels auf Hals oder Brustkorb töten. Wenn ein Fuchs oder Waschbär die Falle jedoch mit der Pfote auslöst, führt dies zu Quetschungen und blutigen Verletzungen bis hin zur Verstümmelung. Der österreichische Tiermediziner Hans Frey stellte bei Untersuchungen an mehreren hundert Füchsen fest, dass ein Drittel der Tiere schwere Laufverletzungen aufwies. In den Mägen mehrerer Füchse fanden sich Teile der eigenen Extremitäten, die sie sich bei ihren verzweifelten Versuchen, aus Totschlagfallen zu entkommen, selber abgebissen hatten. Hinzu kommt, dass Totschlagfallen nicht selektiv fangen. Es kann selbst bei sachgerecht aufgestellten Fallen nicht ausgeschlossen werden, dass statt eines Fuchses eine Hauskatze in der Falle stirbt. 

Baujagd auf Füchse: Quälerei von Fuchs und Hund 
Bei der Baujagd werden kleine, aggressive Jagdhunde in den Fuchsbau geschickt, um dort verharrende Füchse heraus zu jagen. An den Ausgängen warten währenddessen die Schützen darauf, zum Schuss zu kommen. Mutige Füchse lassen es bisweilen auf einen Kampf mit dem Hund ankommen, der im schlimmsten Fall für beide Beteiligten tödlich enden kann, meist aber zumindest zu gravierenden Verletzungen führt. In Internet-Foren zur Jagd finden sich zahlreiche Bilder übel zugerichteter Jagdhunde, mit denen Jäger die "Raubwildschärfe" ihrer Hunde beweisen. Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass Wildtiere Rückzugsgebiete und Ruhezonen brauchen, in denen Eingriffe und Störungen vermieden werden sollten. Für die vielen Jägern verhassten Füchse scheint dies nicht zu gelten: Bei der Baujagd werden sie an genau jenem Ort bekämpft, an dem sie Schutz suchen, an den sich zurückziehen, wo sie ihre Jungen zur Welt bringen und während der ersten Wochen großziehen. Ihr letzter Rückzugsort wird so zur Falle, an dem sie in Panik versetzt und getötet werden. 

Schliefanlagen: Die Leiden der "Übungsfüchse" 
In so genannten Schliefanlagen werden Jagdhunde an lebenden Füchsen zur Baujagd abgerichtet. Die betreffenden Füchse werden oft zu Beginn der „Ausbildungssaison" gefangen, zwischen den Ausbildungsabschnitten in Käfigen gehalten, und am Ende der Saison von Hund oder Jäger getötet. Die Schliefanlage selber besteht aus einem System von Betonröhren, durch das der abzurichtende Hund den Fuchs jagt. Um die Tötung des Übungsfuchses in frühen Phasen der Ausbildung durch den Jagdhund zu vermeiden, sind einzelne Abschnitte der Anlage durch Schieber abtrennbar. Dennoch kommt es Augenzeugenberichten zufolge immer wieder zu schweren, nicht selten tödlichen Verletzungen auf Seiten des Fuchses. Aus jagdlicher Sicht ist dies bisweilen durchaus nicht unerwünscht, da nur so "der Fuchs (...) in seiner unmittelbaren Wehrhaftigkeit (...) kennengelernt wird", wie Jagdautor Dirk Neumann schreibt. Unabhängig davon bedeutet das wiederholte Gejagtwerden für den Fuchs extremen Stress und Todesangst; er ist ohne Fluchtmöglichkeiten seinen Feinden Mensch und Jagdhund ausgeliefert, was bis hin zum Tod durch Herzinfarkt führen kann. 

Der Falle entkommen, grausam zu Tode gekommen: Dachs
Fallenjagd, Baujagd, Schliefanlagen: Vielerorts bereits verboten
Angesichts dieser Grausamkeiten ist es wenig verwunderlich, dass diese Jagdarten sowie die Jagdhundeausbildung an lebenden Füchsen vielerorts bereits verboten wurden. Schlagfallenjagd und Schliefanlagen wurden 2008 in Österreich für tierschutzwidrig befunden und untersagt; im Schweizer Kanton Thurgau wurde letztes Jahr ein Verbot der Baujagd angekündigt. Dasselbe gilt für das Saarland, das deutschlandweit diesbezüglich eine Vorbildfunktion einnimmt: der Koalitionsvertrag der dortigen Jamaika-Koalition sieht zudem auch die Abschaffung von Fallenjagd und Schliefanlagen vor.

Bundesweit macht sich die Initiative Schonzeit für Füchse mit 70 beteiligten Organisationen dafür stark, diese besonders tierquälerischen Formen von Jagd und Hundeausbildung zu verbieten. „Eine Notwendigkeit für die Fuchsjagd besteht im Gegensatz zu den Behauptungen von Jagdorganisationen nicht", erläutert Lovis Kauertz, einer der Initiatoren der Kampagne. „Füchse können mit jagdlichen Mitteln nicht reguliert werden, weil mehr Abschüsse stets zu einer deutlich ansteigenden Geburtenrate führen. Von Jägern werden diese nützlichen Tiere vielerorts zu Schädlingen herabgewürdigt – nicht zuletzt wohl auch, um brutale Jagdmethoden wie die Fallen- oder die Baujagd zu rechtfertigen. Es wird höchste Zeit, dass wir den Fuchs vor dieser Willkür und diesen Grausamkeiten schützen."

Pressemitteilung vom 1.4.2011: Nachwuchs am Fuchsbau
Pressemitteilung vom 1.2.2011: Initiative Schonzeit für Füchse erhät politische Unterstützung

15.02.2011

Fuchsjagd hat keine Berechtigung

von Ernst Holzhofer, Boxberg

Wie unabhängige Studien des Friedrich-Löffler-Instituts für Viruskrankheiten der Tiere und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung ergeben haben, ist es durch jagdliche Mittel nicht möglich, die sylvatische Tollwut zu beeinflussen. Um die Ausbreitung der Tollwut zu stoppen, hätte man die Zahl der Füchse auf unter 0,3 Füchse pro Quadratkilometer senken müssen. Wie Erfahrungen aus den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts allerdings gezeigt haben, ist dies selbst durch den beispiellosen Vernichtungsfeldzug nicht gelungen, als man bundesweit alle erreichbaren Fuchsbaue mit Giftgas behandelt und dem Fuchs mit Falle und Flinte erbarmungslos nachgestellt hat.

Allein die großflächige Auslage von Impfködern hat zur Tilgung der Tollwut geführt. Eine Berechtigung zur Jagd auf den Fuchs im Rahmen der Tollwutbekämpfung war allein zur Gewinnung von Kontroll-Tieren für das Screening-Programm gegeben, damit der Impferfolg dokumentiert werden konnte.

Auch auf die Prävalenz des Kleinen Fuchsbandwurms hat die Jagd auf den Fuchs keinen Einfluss. Neueste Untersuchungen der Universität Hohenheim, der Technischen Universität München und der Universität Zürich deuten darauf hin, dass die Jagd auf den Fuchs eher kontraproduktiv im Hinblick auf das Vorkommen des Kleinen Fuchsbandwurms sein könnte, da die Bejagung Auswirkungen auf die Altersstruktur der Populationen hat.

Selbst das Argument, Bodenbrüter und Niederwild zu schützen, indem zum großen Halali auf Füchse geblasen wird, scheint nicht so recht zu stimmen, wie Erhebungen aus unbejagten Habitaten gezeigt haben. Das Verhältnis von Beutegreifern und ihren Beutetieren hat sich seit Urzeiten eingespielt und bewährt und es ist noch kein Fall dokumentiert, in dem einheimische Beutegreifer einheimische Beutetiere ausgerottet haben. Ursache für die Gefährdung oder gar das Erlöschen von Populationen waren nie unsere einheimischen Beutegreifer wie Füchse, Marder oder Greifvögel, sondern immer Eingriffe des Menschen in die Umwelt und in die Habitate der gefährdeten Arten.

Europäischer Braunbär, Bild M. Thyssen
Der Verkehr übernimmt die Rolle natüricher Feinde

Selbst wenn Einflüsse wie natürliche Feinde, Jagd und Straßenverkehr nicht gegeben sind, so wachsen die Fuchspopulationen nicht ins Unermessliche, wie jeder Biologiestudent bereits im ersten Semester weiß.

Untersuchungen der bekannten Wildbiologen Eric Zimen und David Macdonald haben ergeben, dass die flexible Dichtekontrolle der füchsischen Populationsdynamik dazu beiträgt, den Besatz den Bedingungen der Habitate anzupassen. Tatsächlich scheint der Fuchsbesatz derzeit seine endgültige Größe erreicht zu haben und einen Einfluss auf diese Größe scheint auch die Jagd nicht zu haben, da andere limitierende Faktoren eine weitaus gravierendere Rolle spielen.

Offensichtlich will man vonseiten der Jägerschaft die Bevölkerung überzeugen, dass man die Natur mit der Flinte "zurechtschießen" kann und muss, um eine Rechtfertigung für ihr ebenso blutiges wie sinnloses Hobby Fuchsjagd zu finden.

11.02.2011

Fuchsjagd: Landesjagdverband täuscht die Öffentlichkeit

Der Landesjagdverband Sachsen meldet am 11. Februar, dass sich der Bestand der Füchse in Sachsen seit 1990 um ein Dreifaches erhöht habe.  "Die Aussage des Geschäftsführers des Verbandes ist in keiner Weise haltbar", entgegnet Lovis Kauertz von JagdAberFair.de, einer Tierschutz-Initiative, die sich mit dem Thema Jagd befasst. "Herr Richter vergleicht die Fuchsstrecken 1990/91 (9.995 tote Füchse) und 2009/10 (24.705) und folgert entsprechend höhere Bestandszahlen."
"Jedes Kind weiß, dass Jäger lügen" (Sebastian Freiherr von Rotenhan) 
 Bild Detlef Hinrichs
Im Jahr nach der Wende habe keine flächendeckende Erfassung der Fuchsstrecken stattgefunden. Die Strukturen hierfür hätten erst ab etwa 1994 überhaupt funktioniert. Die Anzahl der getöteten Füchse schwanke vielmehr seit Mitte der 90er Jahre in einer Bandbreite zwischen 30.000 (1995/96) und 21.000 (2006/07). Verlässliche Rückschlüsse auf den Bestand ließen sich aber auf Basis der Abschusszahlen nicht machen.

Die aktuelle Fuchsforschung unabhängiger Wissenschaftler ist sich darin einig, dass mittels der Jagd Fuchsbestände in der Fläche nicht reguliert werden können. Dem stimmen im Übrigen auch NABU Deutschland oder der Ökologische Jagdverband zu. Füchse regeln ihre Bestandsdichte über soziale Regulationsmechanismen selber. Ein nicht bejagter Fuchsbestand erreicht recht bald ein naturverträgliches Populationslimit. Jagd dagegen zerstört die Sozialstrukturen von Füchsen und führt zu einer signifikant höheren Reproduktionsrate. In jagdfreien Gebieten in Deutschland und in Europa gibt es keine ausufernden Fuchsbestände und Hasen, Rebhühner und Füchse leben in natürlicher Gemeinschaft miteinander.

Die Rolle des Fuchses wird seit Jahrzehnten durch den Deutschen Jagdschutzverband und seine Landesverbände diskreditiert. Im Fuchs sehen diese Verbände einen Schädling, der Krankheiten überträgt und Niederwild dezimiert. Tatsächlich ist der Fuchs eines der nützlichsten Tiere unserer Natur. Er unterstützt Waldbau und Landwirtschaft. 90 % seines Nahrungsspektrum bestreitet er durch das Vertilgen von Mäusen und anderen Nagern, er beseitigt das Aas im Wald und am Straßenrand und ist dadurch, dass er krankes und reaktionsschwaches Wild erbeutet ein wichtiger ökologischer Gestalter - quasi ein Fitness-Trainer für seine Umwelt. Da Deutschland dank Impfköderaktionen seit 2008 offiziell tollwutfrei ist, ist auch die mögliche Verbreitung von Seuchen durch den Fuchs nur ein vorgeschobenes Argument um vor den Augen einer kritischer werdenden Bevölkerung die Fuchsjagd zu vertreten.

10.02.2011

Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd fordert Einstellung der Fallenjagd

Quelle AGNJ, Landesverband Schleswig-Holstein des Ökologischen Jagdvereins
Die Fallenjagd hat keinerlei Rechtfertigung, sie ist aus jagdlicher Sicht so wichtig wie die Zitzen am Keiler!
Die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd Schleswig-Holstein lehnt, gestützt auf den gegenwärtigen fachlichen Wissensstand, den Einsatz von Fallen, der das Ziel hat, Bestände von Raubsäugern zu reduzieren, ab. Auch die derzeit zugelassenen Fallen und die angewendeten Fangmethoden geben nicht durchgehend die Gewähr, dass Raubsäuger "human" und tierschutzgerecht gefangen werden.

Es ist nahezu ausgeschlossen, selektiv nur ganz bestimmte Arten zu fangen. Der Anteil ungewollter Beifänge, auch solcher von geschützten Arten, kann u.U. hoch sein. Außerdem ist eine zuverlässige externe Kontrolle der verwendeten Fallen, der Fangmethoden und der Fänge in der Praxis nicht zu gewährleisten. Auch hier ist, wie leider so oft, Missbrauch nicht auszuschließen. Trotz Schulungen verfügen nur wenige Fänger über gründliche Kenntnisse und Handfertigkeiten und nicht zuletzt über die erforderliche Zeit für optimalen Einsatz und Beaufsichtigung von Fallen. Auch Fanggeräte und -methoden sind, wie erwähnt, keinesfalls so ausgereift, dass sie mit hoher Sicherheit einsetzbar sind.




Fallenjagd ist so wichtig wie die Zitzen am Keiler
  Der damalige schleswig-holsteinische Umwelt- und Jagdminister Dr. von Bötticher hat 2008 eine Neufassung der Fangjagdverordnung unterzeichnet. Diese hat eine erhebliche Bedeutung für die einheimischen Raubsäuger, also die Marderartigen, Füchse, Marderhunde und Waschbären.

Mit Befremden registrieren die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd Schleswig-Holstein und mit ihr weitere Jäger, Naturschützer, Tierschützer und Biologen, dass die Landesregierung nicht die Chance wahrgenommen hat, sämtliche Raubsäuger als wesentlichen Bestandteil der Lebensgemeinschaften zu würdigen und zu schützen. Füchse und Dachse, Marderhunde und Waschbären dürfen nach der neuen Regelung in Fallen gefangen und getötet werden. So werden diese Arten gleichsam zu Lästlingen degradiert. Ihre Felle sind nur bedingt als Winterfelle nutzbar. Tiere, die außerhalb dieser Periode getötet werden, können lediglich als Abfall entsorgt werden.

07.02.2011

31 Tote: Jäger, Treiber und Ehefrauen

2010 sind mindestens 31 Menschen in Deutschland durch Jagdwaffen getötet geworden, etwa 800 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Eine Reduzierung der jagdbaren Arten würde nicht nur Menschenleben retten, sie ist auch ökologisch geboten.

Eine zentrale Erfassung aller tödlichen Jagdunfälle und Straftaten durch Jäger gibt es in Deutschland nicht. Auch der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) schweigt sich zu diesem Thema aus - zu groß scheint die Angst vor möglichen Einschränkungen des Waffenrechts.

Allein 31 Tote in 2010 zählt die auf Basis von Presseartikeln erstellte Statistik der Initiative "Abschaffung der Jagd". Opfer der meist schon betagten "Täter" sind Jagdkollegen, die mit der Wildsau verwechselt werden, der 74-jährige, der sich aus Versehen selbst erschießt, der Treiber im Maisfeld, aber auch die Ehefrau, die Ex-Freundin oder der Sohn. Dazu kommen etwa 800 Jagdunfälle, die jährlich den Berufsgenossenschaften gemeldet werden - Dunkelziffer außen vor.

Zu Unfällen kommt es sehr häufig, weil bei Gesellschaftsjagden die Sicherheit vernachlässigt wurde oder der vermeintlich erfahrene Jäger seine Waffe entgegen der Vorschriften nicht gesichert hatte. Häufig ist es auch die Ungeduld, die Konkurrenzsituation während einer Drückjagd oder einfach eine "Schuss-Hitzigkeit". Das Ziel wird nicht  - wie handwerk gefordert -  zunächst "angesprochen" (darunter versteht man die eindeutige Indentifizierung des potentiellen Opfers), sondern in der Erwartung schon den Richtigen zu treffen wird der Finger aus dem Bauch heraus krumm gemacht - oft auch mit fatalen Folgen für das Wild. So genannte Keulen- (Gliedmaßen), Pansen- (Bauch) oder Äserschüsse (Kiefer) sind keine Seltenheit und geschehen sehr häufig bei Drückjagden oder bei Jagden während der Dämmerung oder in der Nacht.

Tod und Frau, Hans Baldung Grien
"In Deutschland wird zuviel gejagt ... und das ohne ökologischen Sinn" sagt Lovis Kauertz, der den Tierschutzblog JagdAberFair.de betreibt. Man könne die Liste der jagdbaren Tierarten ohne negative Konsequenzen für das Gleichgewicht der Natur von heute auf morgen von ca. 100 auf 10 zusammenstreichen. Für landwirtschaftliche Schäden, die über ein gewisses Maß hinausgehen, könne man einen aus Landwirtschaft und Jägern gespeisten Fond auflegen. Verbunden mit einem regelmäßigen Nachweis der Waffeneignung, den es bisher für Jäger nur eingeschränkt in wenigen Bundesländern gibt, würde man so die Anzahl der durch die Jagd getöteten oder verletzten Menschen drastisch reduzieren.

05.02.2011

Apropos "Grünes Abitur"

In Spiegel Online erfuhren wir in dieser Woche wieder einmal, dass der Abschluss der Jagdausbildung, das so genannte "Grüne Abitur" schwieriger zu bekommen sei als jeder Schulabschluss. Die Durchfallquote beim "Grünen Abitur" liege bundesweit bei 25 Prozent. Da fragt man sich doch wie jener Klippschüler aus Ostfriesland sich durch die Jägerprüfung gemogelt hat (... nein, es ist kein Witz):

Die Ostfriesen Zeitung berichtet am 11.10.2010, "dass das Verfahren gegen einen 19-jährigen Jäger wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vom Amtsgericht Leer eingestellt wurde, seine Waffen wurden vorübergehend eingezogen. Der junge Mann ... hat keine Berufsausbildung, ist schulisch, so die Jugendgerichtshilfe, immer wieder gescheitert. (...) Mit 17 Jahren hatte er den Jagdschein erworben."

Schützenscheibe, Bild Calauer
Im Internet werden 2-3 Wochenkurse für Jagdscheinanwärter ohne Vorkenntnisse angeboten, teilweise mit Geld-zurück-Garantie und zum Sonderpostenallesmussraus-Preis von € 999,-.

Hier geht's zum vollständigen Artikel in der Ostfriesen Zeitung.








01.02.2011

Initiative „Schonzeit für Füchse“ erhält politische Unterstützung

Die Forderung nach einer bundesweiten Schonzeit für Füchse stößt auf politische Resonanz: Undine Kurth, MdB sowie natur- und tierschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unterstützt die Initiative „Schonzeit für Füchse". Zuvor hatten bereits die Ökologisch-Demokratische Partei sowie die Partei Mensch Umwelt Tierschutz ihre Unterstützung bekannt gegeben.

Die zu Beginn des Jahres gegründete Initiative zur Einführung einer bundesweiten Schonzeit für Füchse wird bereits nach kurzer Zeit von mehr als 50 Organisationen getragen. "Wir sind einfach überwältigt von der überragenden Resonanz auf unseren Vorstoß, die aus unterschiedlichen Bereichen kommenden Kräfte für dieses so wichtige tierschutzpolitische Anliegen zu bündeln", sagt Lovis Kauertz, einer der Gründer der Schonzeit-Initiative.

Dem Fuchs als einem der letzten großen Beutegreifer kommt als "Gesundheitspolizei" eine wichtige Funktion zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts zu. Er ist ein Allesfresser; sein Nahrungsspektrum umfasst hauptsächlich aber Nager, Aas und geschwächte Tiere. Jagdverbände befürchten bei weniger intensiver Bejagung einen Rückgang von Niederwild und die Verbreitung von Tollwut oder Fuchsbandwurm.

Fuchsbandwurm und Tollwut: Reine Panikmache Dabei zeigen unabhängige Studien, dass der Fuchs keine Gefahr für den Bestand seiner Beutetiere darstellt. Füchse hatten in Deutschland nie ernsthafte natürliche Feinde und regeln ihre Bestandsdichte mithilfe sozialer Regulationsmechanismen selber – ihre Bejagung ist daher aus ökologischer Sicht vollkommen unsinnig. Auch die Gefahr durch Wildseuchen wird weit übertrieben: Durch Impfaktionen gilt die Tollwut in Deutschland als ausgerottet, und pro Jahr gibt es nur etwa 20 Neuinfektionen mit dem Fuchsbandwurm. Weitaus mehr Menschen werden vom Blitz getroffen oder kommen durch Jagdunfälle zu Schaden.

Fuchs im Schnee (c) Luise Dittombée
Trotzdem haben Füchse in den meisten Bundesländern nicht einmal eine geregelte Schonzeit. Mehr als eine halbe Million dieser intelligenten und sozialen Beutegreifer werden jedes Jahr in Deutschland getötet, viele davon im Rahmen besonders umstrittener Jagdarten wie der Fallen- oder der Baujagd.

Forderung: Schonzeit für Füchse! Nachdem Bündnis 90/Die Grünen bereits in Berlin und im Saarland federführend an der Einführung einer Schonzeit für den Fuchs beteiligt waren, spricht Undine Kurth, natur- und tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, sich nun für eine umfassende bundesweite Schonzeit aus. „Es gibt keine vernünftige Begründung für die intensive Verfolgung, der der Fuchs derzeit ausgesetzt ist", erläutert sie. „Unser gewachsenes Verständnis für ökologische Zusammenhänge und unser Respekt vor dem Mitgeschöpf Tier gebieten, dass wir den Fuchs nicht als vermeintlichen Schädling verfolgen, sondern ihn als wichtigen Teil unserer Natur anerkennen und als einen Regulator des ökologischen Gleichgewichts achten."


Pressemitteilung vom 17.02.2011: 70 Organisationen fordern Ende der grausamen Fuchsjagd
Pressemitteilung vom 20.01.2011: Organisationen aus ganz Deutschland weisen auf die Sinnlosigkeit der Fuchsjagd hin

Partei Mensch Umwelt Tierschutz gründet Aktionsbündnis Jagdfreie Natur

Gemeinsam mit 14 weiteren regional und bundesweit tätigen Initiativen und Organisationen aus den Bereichen Tierschutz, Tierrechte, Naturschutz und Politik hat die Tierschutzpartei im Dezember 2010 das Aktionsbündnis Jagdfreie Natur (http://www.jagdfreie-natur.de/) gegründet. Schwerpunkt der Arbeit des Bündnisses werden zwei Themen sein: Abschaffung sowohl des Haustierabschusses als auch der Fallenjagd.

Jedes Jahr werden etliche 'zig Tausend Hunde und Katzen Opfer von Jägern. Die Scheinargumentation für den Abschuss von Katzen reicht von "populationsgefährdend" für Singvögel bis zu "Bastardierung" von Wildkatzen. "Wissenschaftlich haltbare Studien hierzu liegen nicht vor" sagt Stefan Bernhard Eck, der Bundesvorsitzende der Partei und Initiator des Aktionsbündnisses.

Dass in Deutschland immer noch mit Fallen gejagt wird, ist den wenigsten Menschen bekannt und wird von den meisten abgelehnt. Mit gutem Grund - denn erstens kann mittels Fallen nicht selektiv gejagt werden, weshalb z.B. auch Katzen Opfer von Fallen werden, zweitens sind Lebendfallen für viele Tiere mit Stress und Verletzungsgefahr z.B. bei Ausbruchversuchen behaftet und drittens werden durch Totschlagfallen Tiere, welche zu groß oder zu klein für den entsprechenden Fallentyp sind, häufig schwer verletzt.

Das Aktionsbündnis will in den kommenden zwei Jahren zunächst durch Öffentlichkeits-arbeit und medienwirk-same Aktionen auf diese Missstände bei der Jagd aufmerksam machen. Ein erstes gemeinsames Event ist am 5. Februar auf dem Reinoldikirchplatz in Dortmund anlässlich der Messe Jagd und Hund geplant.